Immer mehr Speditionen betreiben eines Teil des Fuhrparks mit HVO 100. Dies wurde bei einer Veranstaltung des Verbands Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) in Stuttgart deutlich. HVO 100 kann seit Mai 2024 in Deutschland getankt werden. Bei HVO handelt es sich um einen Dieselkraftstoff, der durch die Umwandlung von erneuerbarer Ressourcen wie beispielsweise Pflanzenöle oder pflanzlichen und tierischen Fetten gewonnen wird.
HVO 100 beinahe klimaneutral
Die Bilanz von HVO 100 ist beinahe klimaneutral. Die Kraftstoffeffizienz verglichen mit konventionellem Diesel ist gleich. Bei HVO 100 sind zudem bis zu 90 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verglichen mit fossilem Diesel zu verzeichnen. Weitere Merkmale sind bis zu 33 Prozent weniger Feinstaub sowie weniger Partikel.
Bei Flottenbetreibern bewährt
Wie Verbandsvize Timo Conrad eingangs betonte, habe sich HVO 100 bei Flottenbetreibern in Deutschland bereits bewährt. Dies zeige die Erfahrung. Zudem werde HVO 100 auch wirtschaftlich immer attraktiver. Darüber hinaus nivellieren sich auch die Preisunterschiede zwischen herkömmlichem fossilen Diesel und HVO 100 zunehmend. Mit ein Grund dafür ist, dass HVO 100 nicht unter die CO₂-Bepreisung fällt. „HVO 100 ist eine nachhaltige Lösung für den Straßengüterverkehr“, so Conrad.
60 Prozent des Fuhrparks mit HVO 100
Als Beispiel erwähnte er den Logistikdienstleister Müller mit Hauptsitz in Besigheim-Ottmarsheim (Baden-Württemberg). Wie Geschäftsführer Rodrigues Carlos gegenüber eurotransport.de erklärte, sind rund 60 Prozent seiner Lkw mit HVO 100 unterwegs. Nach 4,5 Jahren und 1,6 Millionen gefahrenen Kilometern im Rahmen eines Projekts habe sich gezeigt, dass HVO 100 im Betrieb keinerlei Auffälligkeiten aufweise und sogar Vorteile in Bezug auf Wartung und Verbrauch biete.
Kunden fragen nach HVO 100
Wie Carlos gegenüber eurotransport.de weiter ausführte, vollzieht sich der vermehrte Einsatz von HVO 100 auch vor dem Hintergrund von Berichtspflichten wie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Environmental, Social und Governance (ESG). „Die Kunden fragen den Einsatz alternativer Kraftstoffe aktiv nach“, so der Geschäftsführer. Die Berichtspflichten erfordern zudem den Nachweis von CO₂-neutral durchgeführten Transporten.
„Digital Fuel Twin“ (DFT) entwickelt
Hierfür hat Bosch die cloudbasierte Lösung „Digital Fuel Twin“ (DFT) entwickelt. Diese ermöglicht es Flottenbetreibern, einerseits detaillierte Informationen über die getankten Kraftstoffe zu erhalten und andererseits in auditfähiger Qualität nachweisen zu können. Dies ist insbesondere bei Logistikausschreibungen mit CO2-Reduktionszielen vorteilhaft und zeigt, wie Technologie unterstützen kann, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Live-Tracking möglich
Wie die Bosch-Experten Cem Karaca und John Gassenmaier erläuterten, ist auch ein Live-Tracking möglich. Mit dem Live-Ticker kann die Ist-Reduktion laufend verfolgt werden. Zudem können Disponenten den Fahrern die Betankung an Tankstellen mit HVO 100 vorgeben, um das CO2-Reduktionsziel genau zu erreichen.
Mit Diesel mischbar
Die Teilnehmer tauschten vor Ort die Erfahrung aus, dass HVO 100 im Tank problemlos mit herkömmlichem Dieselkraftstoff gemischt werden kann. Dies kann für Lkw-Fahrer dann relevant werden, wenn gerade keine Tankststelle mit HVO 100 in nächster Nähe zu erreichen ist.
DFT ab Juli 2025 verfügbar
Wie die beiden Bosch-Experten betonten, ist der DFT ab Juli 2025 für Flotten verfügbar. Das angebundene Tankstellennetz ist zurzeit im Aufbau; zurzeit läuft die Registrierung von Tankstellen.
Ruf nach gesetzgeberischen Impulsen
Um HVO 100 weiter zu etablieren, forderte Karaca auch einige gesetzgeberische Impulse. Dazu zählen beispielsweise die Zulassung von HVO 100 in allen EU-Ländern und eine Ausnahme beim faktischen Verbrennerverbot ab 2035 zugunsten von CO₂-neutralen Fahrzeugen. Dem stimmte auch Verbandsvize Conrad zu: „Nicht die Verbrennungsmotoren sind das Problem, sondern die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen. In Verbindung mit klimafreundlichen Kraftstoffen haben Dieselmotoren auch weiterhin ihre Existenzberechtigung.“





