Mehr Verkehrssicherheit und weniger Verkehrsunfälle in der EU - das ist der Hintergrund für die Überarbeitung der EU-Führerscheinvorschriften. Sie bringen auch Erleichterungen für Unternehmen des Güterverkehrs.
Das gilt für alle
Neben neuen Ausbildungsanforderungen zum Thema Sicherheit sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor; der Pkw-Führerschein (Klasse B) kann mit 17 Jahren erworben werden, die Jugendlichen dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren.
Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Ziel ist es, dass diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrnehmen.
Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerschein schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Mobiltelefon abrufbar sein.
Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, wird dies dem EU-Staat gemeldet, der ihn ausgestellt hat. Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auch über Grenzen hinweg durchzusetzen.
Das gilt für den Bereich Straßengüterverkehr
- Führerscheine für Lkw und Busse sind fünf Jahre gültig.
- Um dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegenzuwirken, sollen künftig 18-Jährige mithilfe der neuen Vorschriften einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 beziehungsweise 24 Jahren gefahren werden.