Güterkraftverkehrsgesetz: Höhere Buß- und Verwarngelder

Güterkraftverkehrsgesetz
Höhere Buß- und Verwarngelder

Seit 1. August 2015 gelten höhere Buß- und Verwarngelder bei Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Höhere Buß- und Verwarngelder
Foto: Johannes Roller

Damit ist die Fassung des GüKG, die 2011 verfasst wurde und bis 31. Juli 2015 Bestand hatte, nicht mehr gültig.  Künftig werden Verstöße gegen das Gesetz deutlich schärfer geahndet.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann jetzt etwa bei Kabotage-Verstöße höhere Bußgelder ansetzen. Bei vorsätzlichem Handeln beläuft sich das Bußgeld  auf 2.500 Euro.  500 Euro mehr als bislang.  Bei fahrlässigem Handeln kostet der Verstoß 1.250 Euro, 250 Euro mehr als bisher.

Führt ein Fahrer kein Fahrtenberichtheft für CEMT-Genehmigungen mit oder bewahrt er es nicht auf, sind bei Vorsatz 3.000 Euro fällig - bisher wurden 2.500  Euro verlangt. Bei Fahrlässigkeit wird mit 1.500 Euro bestraft.

In besonderen Fällen haben die Bußgeldbehören einen Ermessensspielraum was die Höhe der Buß- und Verwanrgelder anbelangt. Der Ermessensspielraum gilt sowohl für vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln.

Hier finden Sie das GüKG, gültig bis Juli 2015
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Hier finden Sie das GüKG, gültig ab August 2015
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