Neue Tachopflicht ab Juli
Lösungen im Paragrafendschungel finden

Ab dem 1. Juli wird der digitale Tachograf bei grenzüberschreitenden Transporten für leichte Nutzfahrzeuge Pflicht. Einzelfallkonstellationen und abweichende Auslegungen in den EU-Staaten stellen Speditionen vor Rätsel. Das Deutsche Fahrtenschreiberforum sucht nach praxisnahen Lösungen im Paragrafendschungel.

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Foto: Adobe Stock - M. Perfectti

Hinter dem Deutschen Fahrtenschreiberforum steckt, was der Name sagt: Experten, die sich mit dem Fahrpersonalrecht befassen. Ein aktuelles Thema sind etwa die Fragestellungen zu leichten Nutzfahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen.

Wechselnde Einsätze: Wann die Aufzeichnungspflicht im Alltag greift

Bei rein innerdeutschen Transporten ist in diesem Fahrzeugsegment kein digitaler Tachograf zwingend vorgeschrieben, bei grenzüberschreitenden Transporten wird er zum 1. Juli Pflicht. Bei einem Symposium diskutierten die Experten die in der Praxis bestehenden, unzähligen Einzelfallkonstellationen, bei denen unklar ist, ob, und wenn ja, wie die Vorschriften umgesetzt werden. "Es gibt Szenarien, in denen Fahrzeuge untertags mehrfach wechselnd eingesetzt werden", sagt Götz Bopp. Der selbstständige Logistikberater aus Stuttgart ist stellvertretender Vorsitzender der Organisation. Ein Beispiel sei, wenn Fahrzeuge zuerst allein für die Beförderung von Personen eingesetzt werden, dann sind sie ausgenommen. Manchmal werden sie aber kurz danach im Rahmen von Güterbeförderungen eingesetzt, die je nach Szenario wiederum aufzeichnungspflichtig sind, etwa in der Bauwirtschaft.

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