Weiterbildung im Job
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Personallücken füllen durch Weiterbildung, und das gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit: Sebastian Bellstedt von der DEKRA Akademie erklärt, was zu beachten ist.

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Foto: Adobe Stock - contrastwerkstatt

Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Aspekt der Personalentwicklung, und zunehmend auch beim Füllen der Personallücken. Und: Die Weiterbildung von beschäftigten Mitarbeitern wird zum Teil sogar staatlich gefördert, besonders, wenn die Beschäftigten keinen Berufsabschluss haben.

Auf neue Technologie reagieren oder Einstieg für Migranten erleichtern

Laut Sebastian Bellstedt, Leiter Produktmanagement öffentliche Förderung der DEKRA Akademie, hilft die Weiterbildung etwa bei der Schulung in neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz. Sie hilft aber auch Migranten, die nach dem Start in einem Betrieb etwa den Berufsabschluss nachholen wollen. Sie sei zudem ein gutes Instrument, damit Quereinsteiger im Unternehmen Fuß fassen und ihre Kenntnissse und Fähigkeiten entsprechend verbessern können. Als Beispiel nennt Bellstedt etwa jemanden aus dem Bereich Einzelhandel mit einer kaufmännischen Grundausbildung, also ein Mensch mit Grundkenntnissen in Zahlen und Abläufen. Über eine Umschulung oder auch nur mehrere Teilqualifizierungen könne so ein Mitarbeiter zügig in die eigenen Bereiche eingegliedert werden. Die Weiterbildung erfolgt in einzelnen Zeitabschnitten, und am Ende steht die Anerkennung durch einen Berufsabschluss.

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