Abstandsverstöße: Zu spätes Bremsen vermeiden

Abstandsverstöße
Zu spätes Bremsen vermeiden

Bei einer Abstandsmessung wurde ein Fahrer überholt. Trotzdem musste er ein Bußgeld zahlen, denn er hätte den Mindestabstand sofort wiederherstellen müssen.

Zu spätes Bremsen vermeiden
Foto: Jan Bergrath

Für Lkw-Fahrer brachte das Jahr 2017 einen traurigen Negativrekord in der Unfallstatistik. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg der Getöteten um 24,2 Prozent. Laut Polizei ist zu geringer Abstand neben Ablenkung am Steuer eine Hauptursache. Der Mindestabstand zum Vordermann beträgt 50 Meter, leicht auszurechnen an den Mittelstreifen, sie sind sechs Meter lang, der Zwischenraum beträgt zwölf Meter. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg muss der Fahrer die Abstände zwar nicht kennen, aber als Ausrede bei einem Abstandsverstoß zählt es in der Regel nicht.

1.300 Abstandsverstöße in 5 Tagen

Ein Abstandsverstoß zieht ein Bußgeld von mindestens 80 Euro (Gefahrgut: 120 Euro) und einen Punkt in Flensburg nach sich. Aufgrund der vielen Unfälle am Stauende gab es Ende Januar etwa in Nordrhein-Westfalen Sonderkontrollen, bei denen allein an den ersten fünf Tagen 1.300 Abstandsverstöße gemessen wurden. Die Fahrer kommen dabei je zur Hälfte aus Deutschland und dem Ausland. Allerdings werden offenbar nicht alle ermittelten Verstöße gleich geahndet. Gemessen werden die Abstände an festen Messpunkten auf den Autobahnen. Die erforderliche Beobachtungsstrecke beträgt laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mindestens 140 Meter oder umgerechnet drei Sekunden. Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass 250 Meter ausreichend sind. Dies ist erforderlich, damit der Tatbestand "nicht nur vorübergehend" erfüllt ist.

Gemessen wird meist von einer Brücke mit dem System VKS 3.0, das im Wesentlichen so funktioniert: Mit dem VKS-3.0-System (oder auch VKS-3.2-System) können aus einer Videoaufzeichnung Geschwindigkeiten von Fahrzeugen und deren Abstände zum vorausfahrenden Fahrzeug bestimmt werden. Mit der Tatvideoaufzeichnung wird die Abstands- und Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Fahrervideoaufzeichnung dient der Fahreridentifizierung und Kennzeichenerfassung. Amtliche Messungen dürfen gemäß der innerstaatlichen Bauartzulassung vom 11.12.2001, 3. Neufassung der Anlage Stand 04.12.2014, nur durch entsprechend geschultes Bedienungspersonal durchgeführt werden.

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