Forum der IHK Stuttgart zum Fahrpersonalrecht: Klarheit schaffen

Forum der IHK Stuttgart zum Fahrpersonalrecht
Klarheit schaffen

Wohl kaum etwas bringt manchen in der Branche so in Wallung wie das Thema Lenk- und Ruhezeiten. „Kein Gebiet ist so interpretationsfähig“, sagt auch Götz Bopp, Abteilungsreferent Güterverkehr und Logistik der IHK Region Stuttgart, die aus diesem Grund zu einem „Stuttgarter Forum für Fahrpersonalrecht“ geladen hatte.

BAG Kontrolle  Mario P. Rodrigues
Foto: Mario P. Rodrigues

Dass im Fahrpersonalrecht vielleicht zu viel Interpretationsspielraum steckt, hat auch die EU-Kommission bemerkt, die daher in einigen Punkten nachbessern will. Laut Andreas Nägele von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr gehören zu den geplanten Initiativen 2017 unter anderem Nachbesserungen in der Sozialvorschriften-Verordnung (VO) 561/2006 sowie den Richtlinien 2002/15 und 2006/22, in der Berufs- und Marktzugang VO 171/2009, 1072/2009 und 1073/2009 sowie Richtlinien 2006/1 sowie in der Anwendung der Entsenderichtlinie 96/71 im Straßenverkehr.

"Ziel ist, Unstimmigkeiten zwischen den Verordnungen aufzuheben", sagte Nägele. Zu den drängenden Fragen aus dem Publikum – etwa nach der Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug – konnte Nägele keine konkreten Aussagen liefern: eine Entscheidung würden letztlich EU-Rat und Parlament treffen. "Es kommt aber auch darauf an, welches Feedback wir im Rahmen der öffentlichen Konsultationen bekommen", sagte der Kommissionsvertreter. Dafür hatte die Kommission bis Mitte Dezember zwei Fragebögen – einen für die Allgemeinheit und einen für Experten – online gestellt.

Flexiblere Anwendung der Wochenruhezeit denkbar


Die Kommission überlege bei der Überarbeitung der Lenk- und Ruhezeitenregelung aber etwa, unklare Bestimmungen wie den Ort der Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit klarzustellen. Auch eine flexiblere Anwendung der Wochenruhezeit und der Wochenarbeitszeit könne sich die Kommission vorstellen.

Zudem sollen laut Nägele Leitlinien (guidance notes) und Klarstellungen (clarification notes) rechtlich eingeordnet werden. "Leitlinien sollen klarstellen, aber sind nicht rechtlich bindend", sagte Nägele. Geprüft werde zudem, ob die Zwölf-Tage-Regelung ebenso für Busfahrer im nationalen Verkehr Anwendung finden kann.
Auch den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb will die Kommission verstärken. So werde überlegt, ob Verstöße gegen die Entsenderichtlinie gegebenenfalls auch Auswirkung auf die Zuverlässigkeit des Unternehmens haben sollen. Zudem wolle die Kommission Kontrolle und Durchsetzung verstärken, etwa mithilfe des intelligenten Fahrtenschreibers, der ab 2019 Pflicht ist und bei Arbeitsbeginn und -ende die Position aufzeichnet
Weitere Aspekte, die die Kommission laut Nägele auf dem Schirm hat, sind der Umgang mit Fahrzeugen von unter 3,5 Tonnen sowie die Mithaftung von Auftraggebern nicht nur bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten. Allerdings gibt es auch manche Regelung, die sich in der Praxis kaum durchsetzen lässt und die deshalb geändert werden soll – die Kommission habe dabei die Arbeitszeit von Selbstständigen und ebenso die Kabotage-Regelungen im Blick. Bei Letzteren sei etwa eine Aufnahme in die Liste schwerer Verstöße und eine entsprechende Anpassung der VO 1071/2009 denkbar, auch wenn es keinen Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit gebe.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo
ab
1,88 Euro*pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf