Häufig gestellte Frage zum Thema:

Werkverkehr

Greift das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) auch im Werkverkehr?

Ja! Die Rechtsgrundlagen beziehen sich auf alle gewerblich motivierten Fahrten, für die ein Führerschein der C- oder D-Klassen notwendig ist (und "deshalb" auch auf die Klasse BE mit Zusatz 79.06). Und der Werkverkehr wird ja nicht zum Privatvergnügen betrieben. Individuell zu prüfen ist, ob der konkrete Fahrzeugeinsatz  in eine der Ausnahmen des BKrFQG fällt, etwa die sogenannte Handwerkerklausel.

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