Ich habe beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt. Nachdem niemand vor Ort war, bin ich gleich von der Unfallstelle weggefahren und habe nach Feierabend eine Polizeidienststelle aufgesucht, um den Unfall zu melden. Der Polizist meinte, ich hätte eine Unfallflucht begangen?
Der Polizist hat Recht. Eine Unfallflucht begeht, wer sich nach einem Unfall, den er bemerkt hat, von der Unfallstelle entfernt bevor zu Gunsten des anderen Unfallbeteiligten Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung getroffen wurden. Auch wenn niemand vor Ort ist, verlangt der Gesetzgeber, dass eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten eingehalten wird. Erst wenn nach dieser Zeit der andere Unfallbeteiligte nicht ausfindig gemacht wurde, ist es erlaubt, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Dann muss der Unfallverursacher aber sofort seine Angaben zur Person und zur Art seiner Beteiligung bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle machen. Liegen zwischen dem Vorfall und der Meldung mehrere Stunden, ist dies in jedem Fall zu spät.
Es ist auch nicht ausreichend, am Geschädigtenfahrzeug einen Zettel mit den Angaben zur eigenen Person an die Windschutzscheibe zu heften.