Überstunden leistet man, wenn man mehr arbeitet als vertraglich festgelegt. Meist enthalten Arbeits- oder Tarifverträge Regelungen zur Anordnung von Überstunden. Nur, wenn der Arbeitgeber sie anordnet oder zumindest weiß, muss er sie auch bezahlen. Diese müssen dann natürlich auch bezahlt werden oder in Freizeit ausgeglichen werden. Das Problem an der gerichtlichen Geltendmachung ist, dass die Gerichte den Beleg für jede geleistete Überstunden verlangen, was außerhalb von den Aufzeichnungen von Fahrerkarten sehr schwer möglich ist.