"Polizisten" sind Polizeivollzugsbeamte der Länderpolizeien bzw. der Bundespolizei.
- Mit Beginn der Ausbildung oder Studium werden sie Beamte auf Widerruf.
- Nach Ende der Ausbildung/Studium werden sie Beamte auf Probe.
- Nach der Probezeit werden sie dann zu Beamten auf Lebenszeit ernannt.
In der Regel wird jeder Beamter auf Widerruf nach erfolgreicher Ausbildung/Studium übernommen. Daneben gibt es in den Kommunen u.U. noch den sog. Gemeindevollzugsdienst. Dieser nimmt Aufgaben der Kommune als Polizeibehörde war ( z.B. Ordnungsamt). Deren Angehörige sind i.d.R. Angestellte im öffentlichen Dienst und nicht verbeamtet, obwohl sie auch Vollzugsaufgaben wahrnehmen und als "Polizisten" bezeichnet werden können.