Häufig gestellte Frage zum Thema:

Polizei

Sind alle Polizisten Beamte?

"Polizisten" sind Polizeivollzugsbeamte der Länderpolizeien bzw. der Bundespolizei.

  • Mit Beginn der Ausbildung oder Studium werden sie Beamte auf Widerruf.
  • Nach Ende der Ausbildung/Studium werden sie Beamte auf Probe.
  • Nach der Probezeit werden sie dann zu Beamten auf Lebenszeit ernannt.

In der Regel wird jeder Beamter auf Widerruf nach erfolgreicher Ausbildung/Studium übernommen. Daneben gibt es in den Kommunen u.U. noch den sog. Gemeindevollzugsdienst. Dieser nimmt Aufgaben der Kommune als Polizeibehörde war ( z.B. Ordnungsamt). Deren Angehörige sind i.d.R. Angestellte im öffentlichen Dienst und nicht verbeamtet, obwohl sie auch Vollzugsaufgaben wahrnehmen und als "Polizisten" bezeichnet werden können.

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