10.07.2015
Matthias Pfitzenmaier
Was ist unter dem Begriff des Organisationsverschuldens zu verstehen?
Von einem Organisationsverschulden spricht man dann, wenn in einem arbeitsteilig organisierten Betrieb bestimmte Aufgabenbereiche von der Geschäftsleitung auf andere Personen nicht oder nicht wirksam übertragen sind und dadurch ein Dritter geschädigt wird oder Rechtsvorschriften verletzt werden. Beispiel hierfür ist die Haftung der verantwortlichen Person (in der Regel der Halter) für Lenk- und Ruhezeitenverstöße eines Fahrers.