Ich wurde vom BAG wegen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten auf der Autobahn kontrolliert. Welchen Zeitraum darf das BAG im Rahmen der Kontrolle berücksichtigen?
Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig. Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Vorschriften im Straßenverkehr beträgt zwei Jahren. Das BAG hätte die Möglichkeit, soweit auf dem Massenspeicher oder der Fahrerkarte nachvollziehbar, diesen Zeitraum auch zu ahnden.
In der Regel werden aber lediglich die letzten 28 Tage ausgelesen. Dies hat seinen Grund darin, dass bei Fahrzeugen, die noch mit den analogen Tachoscheiben ausgestattet sind, bei einer Kontrolle faktisch nur dieser Zeitraum kontrolliert werden kann, da darüber hinaus keine Mitführungspflicht besteht.