Die Arbeitszeit ist die vertraglich festgelegte Zeit, an der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Maximal darf der Arbeitnehmer 48h/Woche arbeiten - dies im Durchschnitt. Es dürfen daher auch mal 60h sein, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Heiß diskutiert ist immer noch, ob Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten anzurechnen sind. Dies hat der EuGH für Krankenhausärzte so entschieden. Dennoch gibt es Versuche dies auch per Gesetz zu regeln, dass Sie zwar nicht als Arbeitszeit angerechnet aber zumindest so bezahlt werden müssen.