Tachgrafenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Anzeige

Intelligente Tachografen
Tachografenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Bis 1. Juli 2026 müssen nun auch gewerbliche Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im

grenzüberschreitenden Güterverkehr mit intelligenten Tachografen der zweiten Version ausgestattet sein.

TachoStation - TachoKey von Dako
Foto: DAKO

Die Uhr tickt für tausende Betriebe im europäischen Straßengüterverkehr: Bis zum 1. Juli 2026 müssen erstmals auch gewerbliche Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend unterwegs sind, mit intelligenten Tachografen der zweiten Generation (Gen2V2) ausgerüstet sein. Fahrzeuge, die nur im Inland fahren, sind vorerst nicht betroffen. Die Umrüstpflicht ist mit spürbaren Folgen für Handwerk, Kurierdienste und kleinere Logistikunternehmen verbunden, die diese Regelung für leichtere Fahrzeuge lange nicht auf dem Schirm hatten. Betroffen waren bislang nur Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr – also die klassischen Lkw.

Der Hintergrund: Die EU will Schlupflöcher schließen und Sozialdumping sowie Manipulationen bei Lenk- und Ruhezeiten konsequenter bekämpfen. Die neuen Geräte erfassen automatisch Grenzübertritte und gelten als deutlich schwerer manipulierbar. „Mit der Einführung der zweiten Version des intelligenten Tachografen soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards verbessert werden“, erläutert Erol Colakoglu von der DEKRA Automobil GmbH.

Unternehmen müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie mit veralteten Tachografen unterwegs sind

„Wir empfehlen dringend, die Umrüstungen so schnell wie möglich anzugehen, um mögliche Lieferengpässe und Werkstattauslastungen zu umgehen“, sagt Felix Hoffmann, Partner Manager bei der DAKO GmbH. Das Unternehmen mit Sitz in Jena entwickelt seit 2004 intelligente Hard- und Softwarelösungen zum gesetzeskonformen Auslesen, Archivieren und Analysieren von Daten aus dem Fahrtenschreiber und von den Fahrerkarten. „Das nur noch kurze Zeitfenster bis zum Stichtag sollte unbedingt genutzt werden“, ergänzt Erol Colakoglu von der DEKRA Automobil GmbH. Denn in Deutschland müssten Unternehmer mit einem Bußgeld von 1.500 Euro rechnen, wenn leichte Nutzfahrzeuge nach Ablauf der Frist ohne oder mit einem veralteten Tachografen unterwegs sind und in eine Kontrolle geraten. Auf Kulanz sollten Unternehmen hier nicht hoffen. Kontrollen, auch im Ausland, können zur Stilllegung des Fahrzeugs führen, eine Weiterfahrt ist dann bis zur Beseitigung des Mangels untersagt.

„Nutzen Sie die erforderlichen Werkstattbesuche zugleich, um möglicherweise noch nicht vorhandene Telematikeinheiten in Ihre Fahrzeuge einbauen zu lassen, um auch bei den Auslesepflichten auf der sicheren Seite zu sein“, rät Felix Hoffmann. Sämtliche Auslesehard- und -software von DAKO sei kompatibel mit den Tachos Gen2V2. Letztere würden darüber hinaus – im Gegensatz zu den Vorgängermodellen – Grenzübertritte automatisch erkennen. Fahrer müssen die Ländereingabe also nicht mehr manuell durchführen.

Datenmanagement leicht gemacht

Wie schon angedeutet, gehört seit der Einführung des digitalen Tachografen das regelmäßige Auslesen, Auswerten und Archivieren der Daten von Tachografen und Fahrerkarten zu den Pflichten aller Fuhrparkbetreiber. Dies stellt allerdings eine zeitintensive Zusatzbelastung dar. Digitale Systeme zur Auswertung können nicht nur bei der Datenhaltung und Archivierung helfen, sondern unterstützen dabei, Sozialverstöße zeitsparend zu erkennen und zukünftig zu vermeiden. Für das manuelle Auslesen hat DEKRA in Kooperation mit DAKO an seinen bundesweiten Standorten TachoStationen aufgestellt. An den öffentlichen Terminals können Fahrer ohne eigene Hardware Tachografendaten und Fahrerkarte auslesen. Die Daten werden unkompliziert und sicher verschlüsselt an die Webplattform DAKO Fleet übermittelt, archiviert und umfassend ausgewertet.

Bei der Auswertung dieser Daten kommt es vor allem auf die Aktualität der zu Grunde liegenden Vorschriften und die übersichtliche Aufarbeitung der Informationen an. Bei den Services, die DEKRA in Zusammenarbeit mit DAKO zur Verfügung stellt, fließen die aktuellen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten permanent in die Auswertung ein – und das länderspezifisch in ganz Europa. In allen Versionen von DAKO Fleet können Fuhrparkmanager außerdem das integrierte Terminmanagement nutzen. Damit lassen sich automatische Fälligkeitserinnerungen einrichten, sodass Auslesetermine nicht in Vergessenheit geraten.

Weitere Infos hierzu gibt’s bei Erol Colakoglu entweder per Mail an erol.colakoglu@dekra.com oder per Telefon unter 0711 7861-2402.

Erol Colakoglu, DEKRA Automobil GmbH
DEKRA
Mit der Einführung der zweiten Version des intelligenten Tachografen soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlicher Sozialstandards verbessert werden.“ Erol Colakoglu, DEKRA Automobil GmbH