MAN-Chef Vlaskamp überzeugt: Elektrifizierung nicht zu stoppen

MAN-Chef Vlaskamp überzeugt:
Elektrifizierung nicht zu stoppen

MAN-Vorstandschef Alexander Vlaskamp spricht exklusiv mit eurotransport.de über die Potenziale der Elektromobilität beim Klimaschutz. Er erklärt, wann die schweren Elektro-Trucks an den Start gehen und welche Anforderungen es mit Blick auf leistungsfähige Ladesäulen gibt.

Elektrifizierung nicht zu stoppen
Foto: MAN
Herr Vlaskamp, die Gütermobilität der Zukunft ist Ihrer Überzeugung nach batterieelektrisch. Warum legen Sie sich auf eine Antriebsart fest?

Wir machen Einsatzanalysen für unsere Kunden und sehen: Das Thema TCO funktioniert, wenn wir in Richtung BEV umschalten. Wir sehen etwa 2025 als Startpunkt, wo das Ganze hochlaufen wird. Dann sind wir in der Lage, ein gesamtheitliches Konzept aus fernverkehrstauglichen Fahrzeugen inklusive Megawatt-Charging anzubieten. Der Standard ist weitgehend definiert, und bis zur Mitte der Dekade werden die Ladesäulenhersteller fertige Produkte haben und in größeren Stückzahlen liefern können.

Wie bereiten Sie nun Ihre Produktion auf das neue Zeitalter der Elektromobilität vor?

Im Mai haben wir verkündet, dass wir in den kommenden Jahren am Standort Nürnberg rund 100 Millionen Euro investieren, um ein Werk für Hochvolt-Batterien für E-Lkw und ‑Busse aufzubauen. Die Zellen beziehen wir derzeit von CATL. Gleichzeitig bauen wir in München ein innovatives Produktionssystem auf. MAN wird am gleichen Band alle Lkw-Varianten fertigen – BEV ebenso wie konventionelle. Wir können die Mengen sehr flexibel steuern, je nachdem, wie der Bedarf hochfährt.

Die Energiepreise gehen durch die Decke. Wie groß ist die Gefahr, dass der teure Strom die Nachfrage nach Elektro-Lkw ausbremst?

Wir beobachten, dass die Nachfrage weiter wächst. Der Trend zur Elektrifizierung ist nicht zu stoppen. Wir haben dafür auch zwei gesetzliche Treiber: Die EU wird die CO2-Belastung durch Transport und Logistik in das Emissionshandelssystem aufnehmen. Dann wird Produzenten eine CO2-Abgabe auferlegt, sofern sie ihre Produkte, inklusive notwendiger Transporte, nicht CO2-neutral gefertigt haben.

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