Mit der Vorschrift will der europäische Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Komponenten einer Abgasreinigungsanlage nicht nur zu Beginn, sondern über die gesamte Lebenszeit eines Lkw effektiv arbeiten. Weiter soll ausgeschlossen werden, dass Alterungsprozesse die Wirksamkeit der Abgasreinigung einschränken.
Bei Nutzfahrzeugen über 16 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind Messungen im Zwei-Jahres-Turnus über eine Laufleistung von 700.000 Kilometer vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit 3,5 bis 16 Tonnen sind es 300.000 Kilometer. Die eigentliche Messung ist anspruchsvoll und aufwendig. Mit Referenzgasen müssen die Hersteller Gasanalysatoren kalibrieren. Die zu ermittelnde Partikelmasse wird von einem Filtervlies aufgefangen und gewogen. Welche Hardware zur Messung notwendig ist und welche Bedingungen herrschen müssen, lesen Sie in der Mai-Ausgabe von lastauto omnibus. Hier können Sie das Heft bestellen.