Vor allem bei Mulden aus Aluminium war es bislang schwierig, die Asphalttemperatur von rund 200 Grad über einen längeren Zeitraum zu halten, etwa beim Transport zur Baustelle. Ab dem 1. Januar 2015 müssen daher Seiten-, Stirn- und Rückwand von Mulden isoliert sein, ab 2016 zusätzlich auch der Boden. Dabei muss der Wand- und Bodenaufbau inklusive Dämmung mindestens einen Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von mehr als 1,65 m2K/W (bei 100 Grad Celcius) aufweisen.
Asphalt-Transport : Gedämmte Mulden
Ab kommendem Jahr dürfen im Fernstraßenbau für den Transport von Asphalt nur noch gedämmte Mulden zum Einsatz kommen. Die Trailer-Hersteller sind vorbereitet.

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