Häufig gestellte Frage zum Thema:

Fahrzeuge

Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt?

Ich habe eben euer Supertrucks-Video gesehen. Tolle Fahrzeuge, aber waren Bullenfänger in Deutschland nicht mal verboten...?

Bei Pkw führen diese Bügel für Radfahrer und Fußgänger im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen – bei Nutzfahrzeugen ist ein Frontschutzbügel aus Edelstahl allerdings ein sinnvolles Zubehör, um das Fahrzeug im rauen Alltag vor Beschädigungen zu schützen. An Lkw (wie an allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen) waren Bullenfänger nie verboten, wichtig ist nur, dass:

  • Ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt (bekommt man z.B. bei HS Schoch mit jedem Bullenfänger mitgeliefert)
  • Die Gesamtlänge vom Fahrzeug nicht überschritten wird.

Danke an HS Schoch für die Expertise.

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Warum LNG statt LPG?

Warum forcieren die Hersteller von Nutzfahrzeugen den LNG-Antrieb so sehr? Wäre LPG, wie man es auch in Pkw tankt, nicht einfacher vom Handling her? Die Verfügbarkeit an den Tankstellen ist doch auch besser.

Eine gute Frage, die nicht mit einem einzigen Argument zu beantworten ist.

  • Erstens wären die fälligen technischen Anpassungen im Falle einer monovalenten Verbrennung von LPG in den Motoren teuer, da LPG sehr heiß verbrennt und das Material entsprechend beansprucht.
  • Zweitens hat LPG ein vergleichsweise hohes Volumen, wodurch die Tanks entsprechend größer ausfallen müssten oder im Umkehrschluss eben die Reichweite sinkt.
  • Drittens steigt die Energiesteuer für den alternativen Kraftstoff jährlich an, ab 2023 wird der Fiskus 12,35 Cent mehr pro Liter verlangen als noch in diesem Jahr.
  • und viertens beziffert der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) die mögliche CO2-Reduktion bei der Verwendung von LPG im Vergleich zum Diesel in der Well-to-Wheel-Betrachtung zwar auf satte 23 Prozent, berücksichtigt dabei aber nicht, wie effizient der Sprit (beispielsweise im Vergleich zu Diesel in selbstzündenden Motoren mit ihrem hohen Wirkungsgrad) in Bewegungsenergie umgewandelt werden kann.

So oder so rüstet beispielsweise das Unternehmen CHM Trucktec Diesel-Lkw mit einer LPG-Einspritzung nach. Diese werden dann mit einem Diesel-Autogas-Gemisch betrieben und sollen so fünf Prozent weniger CO2 ausstoßen als ihre monovalent mit Diesel fahrenden Pendants. Die konkreten technischen Details hierzu sind in der Vorstellung eines entsprechend umgerüsteten Scania G 370 in der lastauto omnibus 8/2019 nachzulesen.

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Können die Lenk- und Ruhezeiten über Tageskontrollblätter aufgezeichnet werden?

Die Frage bezieht sich auf ein Gespann mit zHm 4.300 kg.

Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden müssen, ist bei Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (Werte aus den Fahrzeugpapieren sind zu addieren) von mehr als 3.500 kg zwingend ein Kontrollgerät zu verwenden. Tageskontrollblätter dürfen nur verwendet werden, wenn die zHm maximal 3.500 kg beträgt und kein Kontrollgerät im Zugfahrzeug verbaut ist.

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