Autobahnkanzlei: Tempo 30 Schild ist verschwunden

Autobahnkanzlei: Fahrer vor Gericht
Zu schnell ohne Schild

Was passiert, wenn man geblitzt wird, aber gemeinsam mit den Messbeamten vor Ort feststellt, dass das Tempo-30-Schild verschwunden ist? Alois* ist genau das passiert.

Autobahnkanzlei FF 6/2020.
Foto: Autobahnkanzlei

Alois schaukelt in seinem uralten Golf nach einer anstrengenden Woche als Fernfahrer nach Hause. Er denkt noch einmal über die vergangenen sieben Tage nach. Die waren in Ordnung. Er hat mehrere angenehme Telefonate mit seinem Chef geführt, der hat sich sogar erkundigt, wie es Frau und Kindern geht – alles bestens.

In ein paar Minuten ist er zu Hause. Er juckelt ganz in Ruhe mit bedächtiger Geschwindigkeit durch eine Baustelle. Plötzlich reißt ihn ein Blitz aus seinen Gedanken. Am rechten Straßenrand erkennt er das Messfahrzeug, er ist sich keiner Schuld bewusst. Da gab es doch gar kein Begrenzungsschild, denkt er. Er bleibt stehen und spricht die Messbeamten an. 28 km/h soll er zu schnell gefahren sein. Die Messbeamten schauen mit ihm noch nach und stellen ebenfalls fest, dass es kein Tempo-30-Schild mehr gibt.

Allerdings ganz so harmlos, wie die Angelegenheit wirkt, ist sie nicht. Die Messbeamten haben einen Verdacht. Sie mutmaßen nämlich, dass Alois das Tempo-30-Schild entfernt hat. Böse Beschuldigung! Deswegen bitten sie Alois, die Kofferraumklappe zu öffnen, und sie in den Wagen schauen zu lassen. Alois macht das alles ganz brav. Ein Tempo-30-Schild ist nirgendwo zu finden, und Alois kann sich von dem mitschwingenden Vorwurf, das Tempo-30-Schild entwendet zu haben, befreien.

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