Jasmin kommt am Abend in die Autobahnkanzlei in Schwegenheim. Sie ist völlig verstört und durch den Wind. Autobahnanwältin Heike Herzog fragt sie, ob sie einen Espresso oder einen Filterkaffee will. Wie gewohnt geht sie zum Espressoautomaten. Jasmin möchte lieber einen Filterkaffee. Das gab es schon lange nicht mehr. Die Autobahnanwältin geht zum Schrank und wühlt den Kaffeefilter, die Filtertüten und den Kaffee heraus. Danach gießt sie den Kaffee auf und klappt den Mülleimer auf, um die gebrauchte Filtertüte zu entsorgen. Aus dem Augenwinkel schaut sie dabei auf Jasmin, die langsam etwas zur Ruhe kommt.
Mit der Kaffeetasse in der Hand setzt sich Heike zu Jasmin. Die schildert, dass sie gerade in Karlsruhe an einer Ampelkreuzung geblitzt wurde. Sie befürchtet, dass sie bei Rot gefahren ist. Sie hat 0 Punkte. Ihr Problem ist, dass ihr mit 1 Punkt durch ihren Arbeitgeber eine ordentliche Jahresprämie verloren geht. Deswegen will sie keinesfalls einen Punkt haben. Von der Jahresprämie wollte sie unter anderem für ihren 10-jährigen Sohn ein neues Fahrrad kaufen. Der Verlust der Prämie passt gar nicht in ihr Finanzkonzept.
Mist! Heike Herzog probiert, beruhigend auf sie einzuwirken. Zuerst mal muss jetzt der Anhörungsbogen abgewartet werden. Wenn dort in der Paragraphenzeile 132 BKat steht, droht kein Fahrverbot. Gefährlich wird es bei 132.3 BKat. Heike erklärt ihr, dass es sich dann um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, weil die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Das möchte Jasmin allerdings ausschließen. Wenn Rot, dann nur ganz kurz.
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