Impfpass: Fälschung ist jetzt Strafbar

Impfpass
Fälschung ist jetzt Strafbar

Das Thema Impfen betrifft auch die Transportbranche. Mittlerweile ist es strafbar, am Arbeitsplatz ein gefälschtes Impfzertifikat oder ein unechtes Coronatestergebnis vorzulegen. Fristlose Kündigung droht.

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Foto: ABDS

Am Anfang war es der Trainer von Werder Bremen, durch den öffentlich wurde, dass es Menschen gibt, die einen Impfausweis fälschen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte ihn angezeigt. Der angestellte Coach trat später freiwillig von seinem Posten zurück. "Normale Beschäftigte", wie wahrscheinlich auch die Berufskraftfahrer jetzt in der sprachlichen Welt von Neu-Bundeskanzler Olaf Scholz heißen, hätten diese Möglichkeit wohl eher nicht. "Wer beim Impfnachweis täuscht, macht sich jetzt strafbar", warnt der Fachanwalt Harry Binhammer. "Schon bei Verdacht droht die Kündigung."

Denn seit dem 24. November ist es strafbar, am Arbeitsplatz oder anderswo ein gefälschtes Impfzertifikat oder unechte Coronatestergebnisse vorzulegen. Ein gefälschter Impfausweis ist somit ein "Fake"-Dokument. Das heißt: "Wer sich damit Zutritt zum Arbeitsplatz oder, für Fernfahrer besonders wichtig, in ein Restaurant etwa an der Autobahn oder auf einem Autohof erschleicht, wo je nach Bundesland die 2-G- oder die 2-G-plus-Regel gilt, steht unter Strafe." Dafür wurde der Paragraf 279 Strafgesetzbuch (StGB) nun verschärft. "Wer täuscht und erwischt wird, muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen." Anders gesagt: "Präsentiert ein Mitarbeiter im Betrieb oder sogar im Lager des Kunden gefälschte Impfdokumente, so ist das ein Verstoß gegen das Impfschutzgesetz", sagt Binhammer. Mit möglicherweise fatalen Folgen. "Gerade in Zeiten des Fahrermangels kann man bei dem einen oder anderen Arbeitgeber vielleicht noch mit einer Abmahnung gerade so davonkommen", sagt Binhammer.

Aber grundsätzlich sind knallharte arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar. "Die fristlose Kündigung ist in so einem Fall absolut möglich. Das heißt dann gleich auch, den Lkw auszuräumen. Damit ist nicht nur der Job weg. Wer erwischt wird, steht von einem Moment auf den anderen ohne Geld, Lohn und Gehalt da. Und da der Jobverlust zudem auch noch selbst verschuldet ist, gibt es auch kein Arbeitslosengeld I." Vorsicht gilt auch für erklärte Impfgegner, die mit Einführung von 2-G-Regeln plötzlich ein Impfbuch mit vollständigem Impfstatus vorlegen. "Hegt der Arbeitgeber schwere Zweifel an der Echtheit des Nachweises, darf er dem Fahrer kündigen", erläutert Binhammer. "Der Transportunternehmer muss den Verstoß, von dem er ausgeht, gar nicht hundertprozentig nachweisen. Allein der begründete Verdacht, dass getäuscht wurde, kann für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausreichen." Das ist die Besonderheit des Arbeitsrechts. Allerdings lässt sich eine Verdachtskündigung nicht bei geringem Misstrauen aussprechen. Hier ist es eine Voraussetzung, dass der Arbeitgeber den Fahrer anhört. "Entweder der räumt es ein, dann droht die Kündigung wegen des gefälschten Impfpasses, oder er bestreitet den Vorwurf, dann muss der Arbeitgeber abwägen, ob das, was er in der Hand hat, ausreicht, um einen dringenden Verdacht zu bejahen."