Ein Abstandsverstoß nach Paragraf 4 Abs. 3 StVO wird ihm vorgeworfen. Den soll er an einem Sonntagabend begangen haben. Am Mittag war er noch auf einem Kirschfest. Da gab es leckeren Braten, gegart in Kirschrotwein. Er hat die Bedienung mehrfach gefragt, ob da auch kein Alkohol drin ist, denn er wusste, dass er am Abend wieder auf Tour gehen musste. Da ist er auch prompt von der Polizei angehalten worden. Die Beamten haben auch einen Atemalkoholtest gemacht: 0,0 Promille – Gott sei Dank. Monate später flattert jedoch ein gelber Umschlag mit einem Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes ins Haus.
In der mündlichen Verhandlung sitzt Kevin unruhig auf seinem Stuhl. Er zittert am ganzen Körper. Seine Uhr schlägt dauernd auf die Tischplatte, während das Video vom Abstandsverstoß läuft. Die Richterin schaut etwas erzürnt und meint: "Dabei kann sich doch kein Mensch konzentrieren!" Autobahnanwältin Heike Herzog bittet um Unterbrechung der Verhandlung, um Kevin nervlich etwas beruhigen zu können.
Als beide auf dem Gerichtsflur stehen, sagt Kevin, dass er sich gar nicht sicher sei, ob er überhaupt der Fahrer gewesen sei. Der Lkw auf dem Video sei gar nicht sein Stammfahrzeug. Dieser Lkw sei ein älteres Modell, was nur im Notfall eingesetzt werde. Er laufe noch mit analoger Tachoscheibe.
- Zugang zu allen Webseiteninhalten
- Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
- Preisvorteil für Schulungen und im Shop
Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.
* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.
Mitgliedsnummer ergänzen* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.
Weiter zum Kauf




