Fahrer vor Gericht: Dreimal minimal zu schnell

Fahrer vor Gericht
Erbsenzählerei: Dreimal minimal zu schnell

Dreimal hintereinander 2 km/h zu schnell gefahren lautet der Tatvorwurf – eine Erbsenzählerei, die vor Gericht landet. Und dann braucht der Mandant auch noch kurzfristig eine Krawatte für den Abschlussball seines Sohnes. Selbst hier hilft die Autobahnkanzlei.

Roland Schäfer Erbsenzähler, Autobahnkanzlei FF 4/2025
Foto: ETM Archiv

Freitagabend in der Autobahnkanzlei Schwegenheim. Rechtsanwältin Heike Herzog ist bereits in ihrem wohlverdienten Wochenende, als sie hört, dass Heiner* verzweifelt vor der Autobahnkanzlei steht. Zehn Minuten später ist sie da. Heiner ist verzweifelt. Er soll einen Punkt und ein sattes Bußgeld bekommen, weil er auf einer Strecke dreimal 2 km/h zu schnell gefahren sein soll. Was für eine Erbsenzählerei! Autobahnanwältin Heike Herzog hinterfragt den Sachverhalt sorgfältig.

Im Rahmen des Gesprächs wird klar, dass die Voraussetzungen der Bußgeldkatalognummer 11.2.3 gar nicht vorliegen. Heiner ist nicht nach Fahrtantritt mehr als zweimal zu schnell gefahren, wie es Bußgeldkatalog Nr. 11.2.3 voraussetzt. Er kann sich noch erinnern, dass er zwischendurch auf einem Parkplatz stand und dann von seinem Chef die Weisung bekam, das Ziel zu ändern – also eine neue Fahrt anzutreten. Heike macht ihm Mut und schreibt noch am selben Abend den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und beantragt Akteneinsicht. Außerdem bittet sie Heiner, die Lenk- und Ruhezeiten des fraglichen Tages einzureichen. Die bestätigen zeitlich, dass es auf zwei Fahrten gegebenenfalls zwei minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen gegeben haben mag. Heiner hat noch ein ganzes Paket privater Probleme im Gepäck, für die Heike Herzog gerne ein offenes Ohr hat.

Knapper Zeitplan: Vom Gerichtssaal zum Abschlussball

Ziemlich genau drei Monate später findet der Gerichtstermin statt. Autobahnkanzlei-Gründer Peter Möller ist zufällig in der Nähe und nimmt den Termin gemeinsam mit Heike Herzog wahr. Heiner ist aufgeregt, denn am selben Abend findet der Tanzschulabschlussball seines Sohnes statt. Der Gerichtstermin ist um 16.00 Uhr, und Heiner muss unbedingt für seinen Sohn noch eine Krawatte kaufen. Die Diskussion, die sich zwischen dem Richter und den Verteidigern entfacht, schleppt sich. Erst um 17.45 Uhr hat der Richter ein Einsehen und stellt das Verfahren ein.

Heiner freut sich nur halbherzig, denn mit dem Krawattenkauf wird’s jetzt wohl nichts mehr. Kein Problem für den gut gelaunten Autobahnanwalt Peter Möller. Er bietet Heiner an, schnell bei ihm zu Hause vorbeizufahren und sich dort aus seinem dick gefüllten Krawattenfundus eine für seinen Sohn auszusuchen. Gesagt, getan. Zehn Minuten später stehen sie vor dem Kleiderschrank. Heiner findet sofort sein Wunschobjekt und meint: "Die hier, genau die hier wird Martin gefallen!" "Na, dann nimm sie mit und viel Spaß heute Abend", sagt Peter Möller und fährt Heiner noch zum Autohof, wo dessen Lkw steht.

Am Abend muss Peter, der sich noch ein Bier auf den gewonnenen Prozess gegönnt hat, etwas grinsen. Er bekommt ein Foto von Martin im weißen Hemd mit schicker Krawatte. Manchmal kann man eben nicht nur mit juristischem Beistand helfen. Hier hat auch der Griff in den Kleiderschrank Heiner glücklich gemacht. Der wusste später zu berichten, dass es ein toller Abend war. Dazu hatte sicher auch der gewonnene Prozess beigetragen.

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