Das weiße Ghostbike steht am Geländer der Magdeburger Brücke in der Hamburger Hafen-City. Es erinnert an einen tragischen Abbiegeunfall am 30. Januar diesen Jahres. "Der Lkw-Fahrer war nach Angaben der Polizei gegen 15 Uhr mit seinem Fahrzeug auf der Überseeallee unterwegs" berichtete etwa der NDR. "Als er mit seinem Muldenkipper nach rechts in die Osakaallee abbiegen wollte, übersah der 56-Jährige offenbar die Radfahrerin und erfasste sie. Die 34-Jährige wurde unter dem Lkw eingeklemmt. Kurze Zeit später traf der Rettungsdienst ein. Die Sanitäter konnten aber nichts mehr für die Frau tun. Sie war schon tot. Passanten, die den Unfall beobachtet hatten sowie der Lkw-Fahrer wurden von Seelsorgern betreut."
Eine ausführliche Schilderung des möglichen Unfallhergangs findet sich im Blogbeitrag "Die Frage der richtigen Reaktion" auf www.eurotransport.de. Vor allem ein Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Hamburg wies dem Lkw-Fahrer die alleinige Schuld zu und verstieg sich zu der Aussage, dass die Radfahrerin auf dem sehr schmalen Schutzstreifen nicht damit hätte rechnen können, dass der Fahrer des MAN TGS der jüngsten Generation eines regionalen Unternehmens rechts abbiegen würde. Daran gab es früh Zweifel. Denn zu diesem Zeitpunkt war es sowohl dem Lkw-Fahrer als auch der Radfahrerin verboten, an dieser Stelle geradeaus zu fahren.
Staatsanwaltschaft wird wegen fahrlässiger Tötung anklagen
"Auch in diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft zunächst wegen einer fahrlässigen Tötung anklagen", schätzt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier. "Hier ist rechts neben dem Lkw ein Schutzstreifen für Radfahrer vorhanden, so dass vom Lkw-Fahrer grundsätzlich eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erwarten ist. Außerdem darf er nur mit maximal Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) abbiegen. Es wird also für die Frage, ob eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers vorliegt, wie meist in solchen Fällen, darauf ankommen, ob der Lkw-Fahrer die Radfahrerin hat sehen können. Meines Erachtens auch, wenn die Radfahrerin vielleicht verbotswidriger Weise geradeaus gefahren ist."
Auf Nachfrage von FERNFAHRER hat die Staatsanwaltschaft Hamburg am 26. April geantwortet, dass die Ermittlungen immer noch nicht abgeschlossen sind. Die Fragen nach der Abbiegegeschwindigkeit des Lkw und ob der im Lkw verbaute Kamera-Abbiegeassistent an der rechten A-Säule eingeschaltet war, sind daher noch offen. Wäre die Radfahrerin tatsächlich auf dem Schutzstreifen gefahren, hätte der Abbiegeassistent sie erkennen müssen.
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