Die Europäische Kommission hat Ende letzter Woche schlossen, Bulgarien, Griechenland und Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die EU-Vorschriften über Mautgebühren und Vignetten für die Benutzung von Straßeninfrastruktur nicht umgesetzt haben.
Bulgarien, Griechenland und Polen setzen Pläne nicht um
Konkret geht es um die EU-Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (Richtlinie (EU) 2022/362). „Keiner der drei Mitgliedstaaten hat die Umsetzung der Maßnahmen bis zum Fristende am 25. März 2024 mitgeteilt“, heißt es seitens der EU-Kommission. Dabei wurden diese schon kurz vor Fristende darauf hingewiesen, dass es Handlungsbedarf gibt. Zwar seien der Kommission im Anschluss entsprechende Antworten zugegangen – nur habe es seitdem keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Umsetzung der Pläne gegeben.
EU-Kommission beantragt finanzielle Sanktionen
Die EU-Kommission rügt daher, dass die „Anstrengungen bislang unzureichend“ seien, weswegen sie die drei Länder nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragt.
Die Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien (INFR(2024)0150)
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland (INFR(2024)0155)
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen (INFR(2024)0169)