Freie Fahrt für Elektro-Lkw am Sonntag? Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot. Damit will der Verband den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge beschleunigen. Doch sein Positionspapier enthält noch weitere Vorschläge, die den Alltag von Speditionen verändern könnten.
Zusätzliche Anreize für E-Lkw schaffen
Sonntags mit dem Elektro-Lkw auf die Autobahn, während Diesel-Lkw weiterhin stehen bleiben müssen? Geht es nach dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), könnte genau das künftig möglich sein. In einem am 20. Oktober 2026 veröffentlichten Positionspapier fordert der Verband eine Sonntagsfahrerlaubnis für Elektro-Lkw. Sie soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, damit Speditionen und Transportunternehmen schneller auf batterieelektrische Fahrzeuge umsteigen. Die Forderung ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Darin beschäftigt sich der BDEW zudem mit neuen Ladeparks sowie auch mit Vorschriften, die den Betrieb elektrischer Lkw veränndern können.
Sonntagsfahrverbot: BDEW will Ausnahme für E-Lkw
In Deutschland gilt für Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger grundsätzlich ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot von 0 bis 22 Uhr. Für bestimmte Transporte und unter besonderen Voraussetzungen bestehen Ausnahmen. Der BDEW will nun auch Elektro-Lkw von dieser Einschränkung ausnehmen. Im Positionspapier begründet der Verband den Vorstoß mit dem Ziel, den Hochlauf elektrischer Nutzfahrzeuge zu beschleunigen. Für Speditionen könnte eine solche Sonderregelung einen zusätzlichen betrieblichen Vorteil bringen. Elektro-Lkw ließen sich an Sonntagen einsetzen, an denen vergleichbare Diesel-Fahrzeuge grundsätzlich nicht fahren dürfen. Allerdings wirft die Forderung auch Fragen auf: Wie würde sich eine solche Ausnahme auf den Wettbewerb zwischen Transportunternehmen auswirken? Und wie ließe sie sich mit dem ursprünglichen Zweck des Sonntagsfahrverbots vereinbaren?
Laden während der Ruhezeit: Auch hier soll sich etwas ändern
Ein zweiter Vorschlag betrifft die Lenk- und Ruhezeiten. Denn gerade im Fernverkehr müssen Fahrer ihre Ladepausen sorgfältig mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten abstimmen. Problematisch kann es werden, wenn ein Elektro-Lkw nach dem Laden wenige Meter umgesetzt werden muss, um den Ladepunkt für das nächste Fahrzeug freizumachen. Auch das Abkoppeln einer Zugmaschine, um bestimmte Ladeangebote nutzen zu können, kann Fragen zur Einhaltung der Ruhezeiten aufwerfen. Der BDEW fordert deshalb eine rechtliche Klarstellung: Kurze Fahrbewegungen und das Abkoppeln auf Autohöfen, Rastplätzen oder Betriebshöfen sollen unter klar definierten Voraussetzungen möglich sein, ohne die Ruhezeitregelungen zu verletzen. Damit will der Verband verhindern, dass Ladesäulen unnötig lange blockiert bleiben. Auch die Lärmschutzvorgaben für Lieferzeiten sollen nach Ansicht des BDEW überprüft werden. Hintergrund ist, dass elektrische schwere Nutzfahrzeuge weniger Antriebsgeräusche verursachen als vergleichbare Diesel-Lkw. Eine pauschale Freigabe nächtlicher Lieferungen fordert das Papier allerdings nicht.
Mehr Ladeparks: BDEW fordert weniger Hürden
Die Vorschläge zum Fahrbetrieb sind nur ein Teil des Positionspapiers. Im Mittelpunkt steht der Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Nach Angaben des BDEW stehen Elektro-Lkw in Deutschland bereits 789 Ladestandorte zur Verfügung. Der Verband beruft sich dabei auf Daten der E-Trucker-App. Die Zahl umfasst nicht ausschließlich spezielle Lkw-Ladehubs, sondern auch weitere für Lkw nutzbare Ladeangebote. Für den weiteren Ausbau sieht der Verband allerdings mehrere Hindernisse. Dazu zählen hohe Investitionskosten, fehlende geeignete Flächen, langwierige Netzanschlüsse und regulatorische Anforderungen. Deshalb fordert der BDEW unter anderem, private Ladeparks auf zusätzlichen geeigneten Flächen der Autobahn GmbH zu ermöglichen. Auch das Förderprogramm für Lkw-Stellplätze solle neu aufgelegt und um Ladeinfrastruktur sowie Netzanschlüsse erweitert werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Finanzierung. Nach den im Positionspapier angeführten Schätzungen könnte der Aufbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge in der EU bis 2030 Investitionen von 3,7 bis 6,5 Milliarden Euro erfordern.
Speditionen sollen ihre Ladesäulen teilen können
Auch für das Laden auf dem eigenen Betriebshof fordert der Verband Erleichterungen. Bislang sind die Möglichkeiten, geförderte Depotladepunkte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, teilweise eingeschränkt. Der BDEW möchte deshalb rechtlich klarstellen lassen, dass Speditionen ihre Ladeinfrastruktur auch für Dritte öffnen dürfen. Denkbar wäre beispielsweise, dass ein Transportunternehmen seine Ladesäulen außerhalb der eigenen Ladezeiten anderen Frachtführern anbietet. Dadurch könnten bestehende Anlagen besser ausgelastet und zusätzliche Lademöglichkeiten geschaffen werden. Zugleich fordert der Verband, dass für ordnungsgemäß an Dritte verkauften Ladestrom auch Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) möglich werden. Bei öffentlichen Ladeparks spricht sich der BDEW außerdem für praxistaugliche Reservierungssysteme aus. Sie sollen sicherstellen, dass ein E-Lkw zum geplanten Zeitpunkt tatsächlich einen freien Ladepunkt vorfindet.
Elektrifizierung braucht mehr als neue Ladesäulen
Mit seinem Positionspapier macht der BDEW deutlich, dass der Umstieg auf Elektro-Lkw nicht allein eine Frage der Fahrzeugtechnik ist. Auch die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen aus Sicht des Verbands angepasst werden. Die geforderte Sonntagsfahrerlaubnis dürfte dabei besonders kontrovers diskutiert werden. Für Transportunternehmen könnte sie die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Fahrzeuge erweitern. Zugleich würde sie eine neue Ungleichbehandlung zwischen elektrischen und konventionell angetriebenen Lkw schaffen. Andererseits ist es fraglich, wie vor dem Hintergrund des Fahrermangels und der maximalen wöchentlichen Lenkzeit hier tatsächlich Verschiebungen zu erwarten sind. Zudem bleibt offen, ob die Politik diesen Vorschlag aufgreift. Fest steht aber: Der BDEW will die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs nicht nur mit zusätzlichen Ladepunkten, sondern auch mit konkreten Vorteilen im Transportalltag voranbringen.
In Kürze: die Key Facts
- Verband: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
- Positionspapier: „Fahrplan für E-Lkw-Ladehubs: Ein guter Rechtsrahmen für den Ausbau des Ladeangebots“
- Veröffentlichung: 20. Oktober 2026
- Zentrale Forderung: Elektro-Lkw sollen künftig auch sonntags fahren dürfen.
- Ziel: Den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge beschleunigen.
- Aktuelle Rechtslage: Das Sonntagsfahrverbot gilt grundsätzlich für Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhänger, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
- Lenk- und Ruhezeiten: Der BDEW fordert Rechtssicherheit beim kurzen Umparken und Abkoppeln an Ladestandorten.
- Lärmschutz: Lieferzeitbeschränkungen für elektrische schwere Nutzfahrzeuge sollen überprüft werden.
- Ladeinfrastruktur: Laut BDEW stehen in Deutschland 789 für E-Lkw nutzbare Ladestandorte zur Verfügung (Datenbasis: E-Trucker-App).
- Investitionsbedarf: 3,7 bis 6,5 Milliarden Euro für den Ausbau der E-Lkw-Ladeinfrastruktur in der EU bis 2030, basierend auf im Papier angeführten Schätzungen.
- Depotladen: Speditionen sollen eigene Ladepunkte leichter anderen Transportunternehmen zur Verfügung stellen können.
- Status: Es handelt sich um Forderungen des Verbands, nicht um beschlossene Gesetzesänderungen.








