Das BAG heißt jetzt BALM. Aus dem Bundesamt für Güterverkehr, was so manche Berufskraftfahrer gerne mit "Brötchen, Aufschnitt, Getränke" gleichgesetzt haben, wurde im Januar 2023 das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Die Aufgabe der Oberbehörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde erweitert, die Zahl der aktiven Straßenkontrolleure liegt aktuell bei 270 Mitarbeitern.
Auch im Januar hat das BALM, wie im April 2020 begonnen, laut der letzten Pressemeldung jeweils zwei Schwerpunktkontrollen zum Thema Kabotage und Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt: am 11. und 12. Januar sowie am 25. und 26. Januar an 29 beziehungsweise 34 verschiedenen Kontrollstellen. Also jeweils an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Für die Kabotage kein Problem. Doch mittlerweile ist bekannt, dass ein Verstoß gegen das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ab der 45. Stunde im Lkw zu verbingen, eigentlich nur auf "frischer Tat" erfasst werden kann, wenn also der Lkw-Fahrer zu diesem Zeitpunkt in oder an seinem Lkw erwischt wird. Erst kürzlich hat die EU-Kommission noch einmal klargestellt, dass ein Beleg, also etwa eine Hotelquittung, laut der Kontrollvorschrift (EU) 165/2014 weiterhin nicht vorgelegt werden muss.
Demnach wurden im Januar einmal 72 und einmal 52 Fahrzeuge kontrolliert und jeweils sieben und sechs Verstöße festgestellt. Abschließende Kontrollzahlen für das gesamte Jahr 2022 liegen laut BALM noch nicht vor, dafür die BAG-Zahlen für 2021: "Bezüglich der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug konnten bei den Kontrollen 2.187 Verstöße festgestellt werden." Angesichts der Menge der Lkw aus Osteuropa, die jedes Wochende ab Samstag im größten Transitland Europas deutlich sichtbar auf Autobahnraststätten, Autohöfen, in den Terminals des Kombinierten Verkehrs, in Binnenhäfen oder in Gewerbegebieten parken, kann den mutmaßlichen tatsächlichen Verstößen damit kein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.
Nur am Wochenende bringen Kontrollen Klarheit
Tatsache ist, dass eigenlich nur eine Kontrolle am Wochenende Klarheit bringen würde, ob die seit dem 20. August 2020 im Rahmen des EU-Mobilitätspakets europaweit in Kraft getreteten Änderungen im Artikel 8 der VO (EG) 561/2006 wirklich eingehalten werden. Allein im Raum Köln stehen an einem Wochende ab Samstag geschätzt rund 500 Lkw aus Osteuropa. Auf den jeweils beidseitigen Tank- & Rastanlagen Ville (A 1), Frechen (A 4) und an der Tankstelle am Kreuz Köln-Süd (A 555). Dazu an der Tankstelle Mundorf in Frechen und dem Autohof Köln-Eifeltor, jeweils an der A 4. Besonders auffallend dort: die abgekoppelten Zugmaschinen, deren Fahrer offensichtlich selbst im kalten Winter unter unwürdigen Bedingungen dort ausharren.
Da es die Rückkehrpfllicht des Lkw nach acht Wochen ausgerechnet im Kombinierten Verkehr nicht gibt, hat es sich nach Aussagen einiger Fahrer so eingespielt, dass sie meist vier Wochen auf Tour sind, bevor sie nach Hause fahren. Und diese Zeit eben ausschließllich im Lkw verbringen – was ein eindeutiger Verstoß wäre. Im Kölner Norden, unweit der Abfahrt Köln-Merkenich (A 1), stehen die Lastzüge rund um das Logistikzentrum von Rewe im Gewerbegebiet Niehl. Ebenso im Areal des Niehler Hafens bis hin zum Rhein. Auf Nachfrage stellt Rewe sofort klar, dass die Lkw dort in keiner Lieferbeziehung zu Rewe stünden, sondern auf einer öffentlichen Straße parkten.
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