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Grundqualifikation und Weiterbildung Brüssel will bessere Ausbildung für Fahrer

Ausbildung, Fahrsimulator Foto: Volker Hammermeister

Die EU-Kommission will die Sicherheit auf der Straße erhöhen und die Freizügigkeit von Berufskraftfahrern verbessern.

Dazu hat sie eine veränderte Fassung der Regelungen zu Grundqualifikation und Weiterbildung (Richtlinie 2003/59) vorgeschlagen, die den Gesetzestext klarer machen und auf den neuesten Stand bringen soll. "Wenn wir die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 halbieren wollen, brauchen wir einen neuen Impuls", sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Eine bessere Aus- und Fortbildung wirke sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus.
 
Bei der Überprüfung der bestehenden Richtlinie hat die Kommission Mängel festgestellt. Dazu gehört unter anderem, dass die Fahrer Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat haben. Wäre diese gewährleistet, wären Brüssel zufolge damit im Zeitraum von 2018 bis 2030 Kosteneinsparungen für Unternehmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro und für Fahrer in Höhe von 6,7 Millionen Euro verbunden.

Lernziel Kraftstoffeffizienz

Problematisch sei auch, dass die derzeitigen Ausbildungsinhalte den Bedürfnissen der Fahrer nur zum Teil Rechnung trügen. Es sei wichtig, die Regelungen auf dem neuesten Stand des technischen Fortschritts zu halten und beispielsweise im Bereich E-Learning mehr Klarheit zu schaffen, war sich die Kommission mit Interessenvertretern einig. Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit wurden bei der Auslegung von Ausnahmeregelungen konstatiert. Zudem gebe es bei den Anforderungen zum Mindestalter Widersprüche zwischen der Richtlinie über die Ausbildung von Berufskraftfahrern und der Richtlinie über den Führerschein.
 
Zu den wichtigsten Neuerungen in der Ausbildung soll gehören, dass  beispielsweise der Schutz der am stärksten gefährdeten Straßenverkehrsteilnehmer hervorgehoben wird, bedeutsam sei auch eine Unterweisung zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs. Dem Kommissionsvorschlag müssen  die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch zustimmen.

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