Report Osteuropäische Flotten in Deutschland

MOE Report Foto: Jan Bergrath 12 Bilder

In den Terminals des kombinierten Verkehrs übernehmen Lkw aus Osteuropa immer mehr Frachten. Vom deutschen Mindestlohn haben die wenigsten Fahrer etwas gehört. Immerhin: Der Zoll prüft.

Die Sattelzugmaschinen mit rumänischer Zulassung stehen auf einem Parkplatz vor der deutschen Niederlassung der türkischen Spedition Ekol. Es ist Sonntagmittag auf einem Gelände, das sich zu einem der wichtigsten deutschen Logistikstandorte entwickelt hat: Köln-Eifeltor. Drehpunkt vieler Aktivitäten ist das Kombi-Terminal der Bahn. Dort werden Trailer aus ganz Europa umgeschlagen. Hinter einer Wagenburg aus älteren und neuen Mercedes Actros hocken Fahrer und bereiten sich eine Mahlzeit auf Gaskochern zu – Woche für Woche. Eigentlich dürften sie dort gar nicht sein, denn nach Artikel 8 (8) der VO (EG) 561/2006 ist es Fahrern nicht erlaubt, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Aber ein EU-weites verbindliches Verbot ist vor Mitte 2019 nicht zu erwarten

In Berlin arbeitet der Verkehrsausschuss des Bundestages gerade an einer wasserdichten Formulierung für ein nationales Verbot. Auch auf dem Areal des SVG-Autohofes warten Dutzende Zugmaschinen aus Osteuropa auf den Montag, um neue Trailer aufzunehmen.

Rumänischer Fahrer vertraut sich NDR an

Einige Fahrer dösen im Lkw. Weggeworfene Kippen sammeln sich um den Lkw, Alkohol steht auf dem Dieseltank. Ein Mann mit einer Plastiktüte sucht in einer Mülltonne nach Flaschen. Als er nichts findet, geht er zurück zu seinem Lkw, zugelassen in Rumänien. Trister Alltag an einem Wochenende im bundesweit vielfach kopierten Beispiel, Ergebnis der totalen Dienstleistungsfreiheit in der europäischen Logistik. Vor über einem Jahr hat FERNFAHRER bei Ekol gefragt, warum die deutsche GmbH für den Vor- und Nachlauf im kombinierten Verkehr keine deutschen Lkw mit deutschen Fahrern einsetzt.

Die Antwort war eindeutig: "Der Einsatz der rumänischen Fahrer ist hauptsächlich der schwierigen Lage auf dem lokalen Fahrpersonalmarkt geschuldet", hieß es. "Die rumänischen Fahrer der in Rumänien zugelassenen Sattelzugmaschinen, die in Deutschland im kombinierten Verkehr eingesetzt werden, werden nach dem deutschen Mindestlohngesetz bezahlt." Ein Bericht des ARD-Magazins "Plusminus" vom 14. Dezember 2016 nährt Zweifel daran. Denn ein rumänischer Fahrer, der sich zu seinem eigenen Schutz unkenntlich gemacht und dem NDR anvertraut hat, berichtet vor laufender Kamera von Arbeitsbedingungen, die dem widersprechen. Nicht alles, was er schildert, wird gesendet. Es sind zum Teil eklatante Vorwürfe.

Zoll darf zu Einzelfällen keine Stellungnahme abgeben

Gegenüber dem NDR antwortet Ekol, so wie im Film zu sehen ist, dass die Arbeitsbedingungen sehr wohl alle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf konkrete Nachfrage des FERNFAHRER zur Höhe des bezahlten Mindestlohns antwortete Ekol bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht. Der Zoll selbst darf zu Einzelfällen keine Stellungnahme abgeben. Die Antwort ist grundsätzlich: "Allein 2015 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) in der Branche Spedition-, Transport- und damit zusammenhängenden Logistikgewerbe insgesamt 3.400 Arbeitgeber geprüft, im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 2.250."

In der Arbeitsstatistik der FKS werden Arbeitgeber mit Sitz im Ausland allerdings nicht gesondert ausgewiesen, heißt es dabei. Demnach ist alles im Lot: Denn laut FKS wurden im Speditions-, Transport- und dem damit verbundenen Logistikgewerbe im Jahr 2015 insgesamt nur 95 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das MiLoG (einschließlich der Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflicht nach MiLoG) eingeleitet, im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 175.

Dienstleistungsfreiheit längst außer Kontrolle

Das ist für die Menge der Firmen, die mittlerweile in Deutschland "ansässig" sind oder jeden Tag durch Deutschland fahren, erstaunlich wenig. Insbesondere wenn osteuropäische Fahrer ihr Lohnmodell schildern, das nach wie vor darauf beruht, dass zu einem sehr geringen Mindestlohn ein hoher Anteil an Spesen kommt. Vom deutschen Mindestlohn hat der rumänische Fahrer bei Ekol ebenfalls noch nie etwas gehört. So steht Vorwurf gegen Aussage und ist journalistisch derzeit nicht weiter prüfbar.

Die von der EU für den freien Warenverkehr so hochgehaltene absolute Dienstleistungsfreiheit ist längst außer Kontrolle. Das Problem beginnt bereits, wenn ein Trailer, der etwa in Italien von einem slowakischen Lkw zu einem Bahnterminal gebracht wird, auf der Schiene über die Alpen kommt und in Köln von einem polnischen Lkw ins Ruhrgebiet weitergefahren wird. Das gilt als durchgehender internationaler Transport und unterliegt also nicht den Kabotageregeln. Heerscharen von Lkw aus Osteuropa sind deshalb in den Terminals und Häfen im Auftrag multinationaler Logistikkonzerne unterwegs. Eine Niederlassungspflicht im Land der Zulassung der Lkw gibt es nicht.

Keine Möglichkeit zur Betriebsprüfung

Das bedeutet wiederum: Hat ein Unternehmen wie Ekol eine Niederlassung in Rumänien und deren dort zugelassenen, aber in Köln dauerhaft stationierten Lkw führen in Deutschland und den angrenzenden Ländern Transporte durch, dann hat selbst die lokale Arbeitsschutzbehörde keine Möglichkeit zu einer Betriebsprüfung. Dazu müssten schon die Kollegen aus Rumänien nach Köln kommen.

Noch schlimmer: Da die Fahrer weiterhin ihren Wohnsitz in Rumänien haben, dort an ihrem Lebensmittelpunkt ihren Arbeitsvertrag unterzeichnet haben und alle sechs bis acht Wochen mit einem Bus zum Urlaub in die Heimat fahren, fallen sie nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung auch nicht unter die 183-Tage-Regelung. Sie sind also entgegen anderslautenden Meldungen hier weder sozialversicherungs- noch steuerpflichtig. Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Nur für Fahrten im Transit ist es derzeit ausgesetzt, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. "Diese Übergangslösung gilt so lange, bis die europarechtlichen Fragen zur Anwendung des Mindestlohns im Verkehrsbereich geklärt sind."

Einblick in den Zeitplan der "Straßeninitiative" bei Forum

Andreas Nägele ist seit Oktober 2004 bei der EU-Verkehrskommission in Brüssel als Beamter im Bereich der EU-Verkehrspolitik tätig, davon die letzten sechs Jahre im Bereich Straßenverkehr. Auf dem "Stuttgarter Forum für Fahrpersonalrecht" der IHK Region Stuttgart gab er am 29.11. einen Einblick in den Zeitplan der "Straßeninitiative" von Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Ein Ziel ist es, Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Verordnungen und Richtlinien aufzulösen. Nach einer derzeit noch laufenden öffentlichen Konsultation sollen die nötigen Klarstellungen in den EU-Verordnungen wie etwa zur Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw bis zum 1. Quartal 2017 feststehen.

Die daraus folgenden Legislativvorschläge sollen im 2. Quartal 2017 verabschiedet und bis 2018 im Ministerrat und im EU-Parlament diskutiert werden. In seinem Vortrag zeigte sich Nägele zuversichtlich, dass die neuen Rechtsakte bis Anfang 2019 angenommen werden und zwar "hoffentlich vor den nächsten Europawahlen".

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 02 2017 Titel
FERNFAHRER 02 / 2017
9. Januar 2017
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