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Neue Mini-Serie: Von Fördermitteln profitieren Geld für jeden

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Eines ist klar: Fördermittel für das Gütertransportgewerbe scheinen eine undurchsichtige Angelegenheit zu sein. Während die Töpfe der staatlichen De-minimis-Programme relativ eindeutig ausgewiesen sind, ist die Landschaft der ländereigenen und zweckgebundenen Finanzhilfen zergliedert und weitläufig.

"Einen schnellen Überblick über Förderprogramme gibt es nicht", erklärt Dr. Julia Körner, Geschäftsbereichsleiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Kiel. Die Landschaft sei zu heterogen. So haben etwa Unternehmen in Schleswig-Holstein bei Weitem nicht so viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen, wie die Kollegen in Bayern. Bundesweit gibt es der IHK zufolge 140 Förderprogramme.

Investitionsentscheidungen sollten nach Meinung von Michael Schmidt, Mitarbeiter der IHK Kiel, daher nicht unter der Voraussetzung getroffen werden, dass Geld zum Abrufen bereitliegt. Er rät, erst eine Ist-Analyse durchzuführen und sich dann über mögliche Finanzhilfen zu erkundigen.
Zur Undurchsichtigkeit des Förder-Dschungels kommt die Fristgerechtigkeit hinzu. Wenn eine Frist verstrichen ist, lässt sich der Deckel des Fördertopfes nicht nachträglich öffnen. "Unternehmer müssen diese Fristen im Blick behalten", sagt Bernd Moser, Geschäftsführer der Eutiner Spedition.

Das gilt insbesondere für das jährlich neu aufgelegte De-minimis-Programm. Diese Kleinstförderprogramme sollen den Wettbewerbsnachteil, den deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen im Vergleich zu ausländischen Mitbewerbern haben, ausgleichen. De-minimis gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen und umfasst fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

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