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Mindestlohn Umstrittene EU-Entsenderichtlinien

Mindestlohn Foto: Juliane Dünger

Beim Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer machen einige Länder, was sie wollen. Das erzeugt für die Firmen einen hohen Bürokratieaufwand.

Deutschland hat es mit dem Mindestlohngesetz vorgemacht. Seine Nachbarn haben im Kampf gegen Sozialdumping nachgezogen, etwa die Niederlande, Belgien, Italien und Frankreich. Das Entsenderecht zum Schutz von Beschäftigten im EU-Ausland – Grundlage sind die Richtlinie 96/71/EG sowie die Richtlinie 2014/67/EU – soll verhindern, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen ins Ausland schicken und dort den Markt ruinieren. Ob allerdings Lkw-Fahrer unter die Entsenderichtlinie fallen, ist nach wie vor umstritten. Mittlerweile hat die EU-Kommission allerdings gegen Deutschland, Frankreich und Österreich Vertragsverletzungverfahren wegen der Anwendung der Mindestlohngesetze gestartet. Nichtsdestotrotz haben einige Länder bürokratische Hürden errichtet, um die Richtlinien durchzusetzen.

Die bürokratischen Auswüchse vor allem in Österreich lassen die Unternehmen des Transportgewerbes verzweifeln. Das seit Beginn dieses Jahres geltende Lohn- und Sozialdumping-Gesetz (LSD-BG) sorgt selbst unter österreichischen Transporteuren für viel Unmut: Außer Transitfahrten soll jeder einzelne Transportauftrag vorab bei der Finanzpolizei gemeldet werden.

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6. Juni 2017
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