Konturmarkierung Ansichtssache

Konturmarkierung Foto: Archiv, 3M

Der Fachverband Warntafeln und Gefahrgut bemängelt, dass Lang-Lkw nicht über die vorgeschriebenen Konturmarkierungen verfügen. Die BASt und Dekra weisen die Kritik zurück.

Sehen und gesehen werden. Darauf kommt es nicht nur bei Galaveranstaltungen mit hoher Promidichte an, sondern auch im Straßenverkehr. Denn eine gute Sicht, erst recht bei Nacht, ist ein handfester Beitrag zu einer erhöhten Verkehrssicherheit. Daher schreibt die Verordnung, die den Feldversuch mit Lang-Lkw regelt, für diese Fahrzeuge Konturmarkierungen aus retroreflektierendem Material vor. Festgehalten ist das in Paragraf 5.

Verband bemängelt fehlende Konturmarkierungen

Doch halten sich auch alle Betreiber an diese Vorgaben? Der Fachverband Warntafeln und Gefahrgut (FWG) hegt daran seine Zweifel. Er bemängelt, dass die bisherigen Lang-Lkw nicht über die vorgeschriebenen Konturmarkierungen verfügen. Das gelte nicht nur für das Heck, sondern auch für die Seiten. "Wir machen darauf aufmerksam, weil bisher alle Abbildungen in Fachzeitungen Lang-Lkw zeigen, die diese Markierungen nicht haben", erklärt FWG-Geschäftsführer Hans-Werner Strerath. Bilder, die trans aktuell vorliegen, geben kein einheitliches Bild dazu ab. Die Markierungen am Heck dürften jedenfalls von allen Betrieben umgesetzt sein.

Dekra bestätigt fehlende Markierungen nicht

Der Verband kritisiert, dass weder die Polizei noch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die den Feldversuch wissenschaftlich betreut, von dieser Tatsache Kenntnis nehmen. Sowohl die BASt als auch die Prüforganisation Dekra weisen diese Anschuldigungen jedoch zurück. "Unserem Haus und unserem Forschungsnehmer ist nichts Derartiges bekannt", erklärt die Behörde aus Bergisch Gladbach. "Dass kein Lang-Lkw Konturmarkierungen hat, können wir nicht bestätigen", heißt es auch von Dekra. Wie von der BASt zu hören ist, sind Vollkonturmarkierungen aber nicht grundsätzlich machbar.

Schild mit Aufdruck "Lang-Lkw" ist Pflicht

FWG-Chef Strerath pocht auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit auf eine Umsetzung der Vorgaben. "Gerade bei Lang-Lkw ist das Risiko von Seitenunfällen groß", sagt er. Ebenso weist er noch einmal auf die Pflicht hin, ein Schild mit dem Aufdruck "Lang-Lkw" am Heck anzubringen. "Auch das Heckschild hat seine Funktion, weiß der überholende Fahrzeugführer doch, dass der Überholvorgang ganz genau geplant sein muss."
Was die Konturmarkierungen angeht, sind solche Folien laut ECE-Richtlinie 104 und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung seit Juli 2011 für neu zugelassene Fahrzeuge sowie für Anhänger über 3,5 Tonnen Pflicht. Dass beim Lang-Lkw dieser Punkt explizit in die Verordnung aufgenommen wurde, kann damit zusammenhängen, dass auch bereits im Verkehr befind­liches Equipment zum Einsatz kommen kann. Das müsste dann im Falle einer Konfiguration als Lang-Lkw nachgerüstet werden.

Viele Unfälle wären vermeidbar

Die Branche, welche die betreffenden Folien herstellt, weist darauf hin, dass Lkw mit Konturmarkierungen deutlich sicherer unterwegs sind. Sie seien im Dunkeln in 29 Prozent weniger Unfälle verwickelt. "Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn Lkw im Dunkeln besser zu sehen wären", heißt es.

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