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Intermodaler Verkehr Für fairen Wettbewerb fehlen die Daten

Kombiverkehr Foto: Matthias Rathmann

Die Monopolkommission empfiehlt eine umfassende Analyse des deutschen Verkehrsmarktes, die alle Verkehrsträger einbezieht. Ansonsten seien die Auswirkungen von Finanzierungsmaßnahmen des Bundes nicht absehbar, heißt es im Sondergutachten "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen", das jetzt vorgelegt wurde

Insbesondere könne nicht nachgewiesen werden, ob oder in welchem Umfang eine Reduzierung der Bahn-Trassenpreise eine Verbesserung des intermodalen Wettbewerbs zur Folge hätten. Es könne auch nicht abschließend beurteilt werden, ob der Schienenverkehr derzeit zu viel oder zu wenig gefördert wird. Datenerhebung und ihre Darstellung sollten über eine neutrale Stelle erfolgen, so die Experten, die als unabhängiges Gremium die Bundesregierung zu Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht sowie zur Regulierung beraten.
 
Als Vorbild dient der Monopolkommission die Schweiz, wo zuletzt 2016 vom Bundesamt für Raumentwicklung eine Übersicht zu den externen Kosten und Nutzen für den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie für die Binnenschifffahrt erstellt wurde. Als externer Nutzen wurden gesundheitliche Vorteile durch Fuß- und Fahrradverkehr mitberücksichtigt, als externe Kosten flossen in die Analyse durch die Luftverschmutzung bedingte Schäden ein: Gesundheits- und Gebäudeschäden, Ernteausfälle, Waldschäden sowie Biodiversitätsverluste. Darüber hinaus wurden unter anderem die Kosten für Lärm, Unfälle, Klimaerwärmung, Natur- und Landschaft sowie weitere Zusatzkosten in städtischen Räumen kalkuliert.

Grundlage kommt aus der Schweiz

Eine vom Schweizer Bundesamt für Statistik erstellte Übersicht "Kosten und Finanzierung des Verkehrs" soll dabei als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen dienen. Für einen fairen Wettbewerb in Deutschland könnte auf einer solchen Datenbasis die Bestimmung von Netzentgelten und Zuordnungen von Steuern für die einzelnen Verkehrsträger erfolgen, so das Gutachten.
 
Die Kommission empfiehlt dem deutschen Gesetzgeber außerdem eine klare organisatorische Trennung für vertikal integrierte Eisenbahnunternehmen in Bezug auf den alle handelnden Personen und Entscheidungen des Infrastrukturbetreibers. So sollten Aufsichtsratsmandate des Infrastrukturbetreibers nicht von Vertretern einer anderen rechtlichen Einheit des Konzerns wahrgenommen werden. Vorgeschlagen wird daran anschließend eine eigentumsrechtliche Trennung: "Als erster Schritt könnten dazu die weltweit agierenden Unternehmen DB Cargo und DB Schenker Logistis aus dem DB-Konzern ausgegliedert und privatisiert werden."

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