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Geänderte Richtlinien Beschnittener Zuschuss

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das Verkehrsministerium hat die geänderten Richtlinien über die Programme "De-minimis" sowie "Aus- und Weiterbildung" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Um Luftbuchungen entgegenzuwirken, werden Förderbeträge künftig gesenkt beziehungsweise gedeckelt.

Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilt, sind für die Förderperiode 2012 insgesamt 54.900 Anträge mit einem Antragsvolumen von sage und schreibe rund einer Milliarde Euro  für die Programme "De-minimis" sowie "Aus- und Weiterbildung" eingegangen. Das entspricht einer enormen Steigerung, denn 2011 waren es noch 46.700 und 2010 insgesamt 40.500 Anträge. Von den 54.900 neuen Anträgen entfallen 32.900 auf den Bereich De-minimis (2011: 29.100), 19.400 auf den Bereich Weiterbildung (2011: 16.000) und schließlich 2.600 auf die Ausbildung (2011: 1.600).

Viele Antragsteller werden 2012 leer ausgehen

Doch nun die schlechte Nachricht: Viele Antragsteller werden 2012 aufgrund der angespannten Kassenlage wohl leer ausgehen. Grund dafür sind die Vielzahl der Anträge, aber auch die Tatsache, dass teilweise zu hohe Fördermittel beantragt wurden. Hinzu kommt, dass ein Teil der Mittel durch die Harmonisierungsrunden aus den Vorjahren gebunden ist. Viele Anträge fürs laufende Jahr, so die offizielle Lesart, "werden nur noch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sukzessive nach Eingangsdatum beschieden".

Wann wer an der Reihe ist und mit einer Entscheidung rechnen kann, vermag das BAG zur Stunde nicht zu sagen. Dies richtet sich zum einen danach, wie viele der beantragten Mittel von den Antragstellern durch Vorlage beziehungsweise Vervollständigung von Verwendungsnachweisen dann auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. 2010 sollen das dem Vernehmen nach bei De-minimis nur rund 75 Prozent der Mittel gewesen sein, bei der Aus- und Weiterbildung gar weniger als 50 Prozent.

Forderungen der Fachverbände

Zum anderen hängt es davon ab, welche Restgelder aus den Vorjahren aktiviert werden können. Diese übrigen Mittel ergeben sich aus den Differenzen der Soll- und Ist-Ansätze der einzelnen Programme und machen aus 2010 rund 300 Millionen Euro und aus 2011 noch einmal etwa 20 Millionen Euro aus. Wie viel davon für die Harmonisierungsprogramme 2012 freigegeben werden, muss die Politik und damit Bundesverkehrsminister 
Dr. Peter Ramsauer (CSU) entscheiden.

Entsprechende Forderungen der Fachverbände gibt es seit Langem und auch die Zusage des Ministers, sich dafür im Sinne der Antragsteller starkzumachen. Allerdings stehen die nachveranschlagten Mittel aus dem Haushalt 2010 grundsätzlich dem gesamten Kapitel 1209 zur Verfügung. Das lautet: Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut/Bundesfernstraßen. "Eine feste Bindung an die Harmonisierungsmittel gibt es nicht, vielmehr wird unterjährig entschieden, ob die Mittel in Fernstraßeninvestitionen oder in die Mautharmonisierung gehen", so die Mitteilung des BAG. Bis zur nächsten Verbändeanhörung in diesem Monat, so ist aus Berlin zu hören, soll über die Verwendung der Mittel aus 2010 eine Entscheidung vorliegen.

Neue Höchstbeträge für Transportunternehmen

Transportunternehmen müssen sich künftig auch auf neue Höchstbeträge einstellen. Die am 1. Oktober in Kraft tretenden modifizierten Richtlinien De-minimis sowie Aus- und Weiterbildung sehen eine Reihe von Änderungen vor. So werden der Höchstbetrag der De-
minimis-Beihilfen von derzeit 2.000 auf 1.500 Euro je Fahrzeug und die Höchstsumme pro Jahr und Firma von 33.000 auf 25.500 Euro gesenkt. Die Beantragungsfrist läuft von 1. Oktober 2012 bis zum 28. Februar 2013.

Bei der Berufskraftfahrer-Ausbildung werden als zuwendungsfähige Kosten pro Ausbildungsverhältnis weiterhin 50.000 Euro anerkannt. Da die Ausbildung in den ersten Jahren am kostenintensivsten ist, entfallen auf das  erste Ausbildungsjahr 21.700 Euro, auf das zweite 15.200 Euro und auf das dritte 13.100 Euro. Diese  Pauschalbeträge umfassen alle förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe wird bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) von bisher 70 auf 50 Prozent gesenkt, bei Großunternehmen von 60 auf 43 Prozent. Entsprechende Anträge für das nächste Jahr können ab 1. Januar 2013 bis 30. September 2013 gestellt werden. Zwei Monate  ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides muss der Betrieb den Ausbildungsvertrag beim BAG vorlegen.

Der Förderhöchstbetrag beträgt 600 Euro

Für Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag 600 Euro. Er ist aber gekoppelt an die Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge im Unternehmen. Als Stichtag gilt der 30. September des Vorjahres, für 2013er-Anträge also der 30. September 2012. Als Nachweis anerkannt werden entweder der Fahrzeugschein oder eine Fahrzeugaufstellung der Straßen-Verkehrsbehörde. Bei mehr als zehn nachzuweisenden Lkw soll der Nachweis möglichst in Listenform erfolgen. Das BAG 
kann in Ausnahmefällen aber auch andere Unterlagen als Nachweis zulassen. Die Beantragungsfrist für Maßnahmen im Jahr 2013 läuft vom 1. Oktober 2012 bis 28. Februar 2013.
Nach dem Entwurf des vom Kabinett verabschiedeten Bundeshaushalts 2013 stehen im nächsten Jahr wieder knapp 550 Millionen Euro für die sogenannte Mautharmonisierung zur Verfügung. Davon entfallen 


erneut 150 Millionen Euro auf den Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, 16 Millionen auf das Innovationsprogramm, rund 
294 Millionen Euro stehen wieder für das De-minimis-Programm bereit und erneut 85 Millionen Euro für das Aus- und Weiterbildungsprogramm. Für Verwaltungsaufgaben der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft (VIFG), die für diese "Mautnebenrechnung" zuständig ist, schlagen schließlich rund 3,4 Millionen Euro zu Buche.

Download Knapp 550 Millionen an Fördermitteln (PDF, 0,02 MByte) Kostenlos
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