Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften zur so genannten Gelangensbestätigung in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vorgelegt.
Die neuen Regelungen für den Nachweis, dass Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt sind, sollen damit entschärft werden. Mit den Änderungen will das BMF den Kritikpunkten der Wirtschaft Rechnung tragen.
Nahezu alle Kritikpunkte des Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) seien in der erneuten Gesetzesänderung aufgenommen, heißt es von Seiten des Verbands. „Wir werten diese Entscheidung als ein äußerst positives Zeichen dafür, dass unsere Regierung den Bezug zur unternehmerischen Praxis noch nicht ganz verloren hat“, sagt DSLV-Präsident Matthias Krage. So werde etwa die weiße Spediteursbescheinigung wieder als Alternativnachweis akzeptiert. Sie könne als Sammelbestätigung bis zu einem Kalenderjahr ausgestellt werden. Bei elektronischer Übermittlung ist sie gültig. Auch müsse der Spediteur nicht mehr versichern, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren. Alle Änderungen können hier nachgelesen werden.