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Fernfahrer im Verdacht Sind die Mautdaten sicher?

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Der baden-württembergische Innenminister facht Diskussion um die Freigabe der Mautdaten neu an.

Nach der Festnahme eines 40jährigen Tatverdächtigen – eines Fernfahrers - im Zusammenhang mit einem Mord im badischen Endingen sowie im österreichischen Kufstein fordern Politiker erneut, Mautdaten zur Nutzung bei der Strafverfolgung freizugeben.
 
„Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um allen Spuren und Hinweisen auch konsequent nachgehen zu können“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Christian Strobl (CDU) nach der Festnahme des Fahrers, der zuletzt bei der Freiburger Spedition Döpke beschäftigt war. „Diese Diskussion müssen und werden wir in Deutschland, und auch in Baden-Württemberg, in aller Offenheit und Klarheit führen.“
 
Auf eine entsprechende Anfrage von trans aktuell hat weder das Bundesinnenministerium noch das Verkehrsministerium bislang beantwortet.
 
Laut Strobl hätten die Ermittler ohne den Zugang zu den österreichischen Mautdaten und den umfangreichen Abgleich der Telekommunikationsdaten vermutlich nicht den Fahndungserfolg erzielt. Nur so sei es möglich gewesen, die „am Tatort in Endingen und Kufstein gesicherten DNA-Spuren zusammenzuführen“. Der Fernfahrer, der ursprünglich aus Rumänien, stammt, soll die 27 Jahre alte Carolin G. im November vergewaltigt und getötet haben. Zur Last gelegt wird ihm auch der Mord an der 20-jährigen Studentin Lucile K. vom Januar 2014 in Kufstein.

Datenschutz lockern

Bereits im Fall des so genannten Autobahn-Snipers hatte die Politik gefordert, den Datenschutz bei der Lkw-Maut zur Täterfahndung zu lockern. Zwischen 2008 und 2013 hatte der Fernfahrer angeblich aus Frust während der Fahrt mehr als 700 Mal auf die Ladung von Kollegen geschossen und dabei auch Autos getroffen, deren Insassen als Folge verletzt wurden. Auf seine Spur kamen die Ermittlungsbehörden erst, nachdem an besonders betroffenen Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen wurden. Aufgrund dieses großen Aufwands – insgesamt wurden wohl 60 bis 80 Millionen Kennzeichen erfasst – forderten die Ermittlungsbehörden und manche Politiker schon damals eine Nutzungsfreigabe der Mautdaten.
 
Anders als etwa in Österreich ist in Deutschland die Nutzung von Mautdaten – sowohl fahrtbezogenen als auch kontrollbezogenen Daten – außerhalb der Zwecke des Bundesfernstraßenmautgesetzes nicht erlaubt. Mautbetreiber Toll Collect darf die im Rahmen der Mauterhebung entstandenen Daten nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

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