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Feldversuch mit Lang-Lkw Länder haben Verfassungsklage eingereicht

Lang-LKW bei Spedition Ansorge Foto: Archiv

Die zu Jahresbeginn begonnenen Testfahrten von Riesenlastern auf ausgewählten deutschen Autobahnstrecken werden zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben Verfassungsklage gegen den Feldversuch des Bundesverkehrsministeriums mit sogenannten Gigalinern eingereicht.

Mit der Klage in Karlsruhe wehren sie sich gegen die Verordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), nach der Lang-Lkw auch ohne Zustimmung der Bundesländer Strecken probeweise befahren dürfen. Ein Sprecher von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bestätigte entsprechende Informationen. Hermann hatte den Schritt Ende Juni angekündigt. Er sei überzeugt, dass der Versuch die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätte. Die habe der Bund aber nicht eingeholt – "vermutlich in der Angst, keine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen", hieß es damals.

Prof. Martin Nettesheim vertritt die Bundesländer im Verfahren

Grundlage des Normenkontrollantrags sei ein Gutachten des Justizministeriums sowie eine Antragsschrift von Prof. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Dieser vertrete die beiden Länder im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Transporter, die um bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher, trügen nicht zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bei. Das Gegenteil sei der Fall. Zudem sei ihr Einsatz klimaschädlich.

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