Nicht jeder Fahrer übernimmt seinen Lkw auf dem Speditionshof. Alternative Anfahrten werden immer beliebter – bergen aber rechtliche Probleme
Als im deutschen Transportgewerbe alles noch mit rechten Dingen zuging, standen die Lkw eines Spediteurs meist in Reih und Glied auf dem Betriebshof. Die Mitarbeiter waren aus der Region und der Chef kam am Sonntagabend noch persönlich, um den Fahrern eine gute Reise zu wünschen. Mittlerweile sind die Unternehmen froh, wenn sie überhaupt noch Personal bekommen und gestatten es denjenigen, die weiter weg wohnen, den Lkw mit nach Hause zu nehmen. Das ergibt Sinn, solange der Lkw sicher steht.
Die Behörden machen Druck
Die Mehrzahl der Betriebe verfügt zwar immer noch über ein großes Gelände, aber manche wachsen schnell oder nehmen gerne Aufträge fern der eigenen Heimat an, sodass sie ihre auf mehrere Hundert Lkw angewachsene Flotte mittlerweile am Wochenende auf öffentlichem Gelände parken müssen. Für die Fahrer stehen in der Regel Mietwagen oder Busse zur Verfügung, Hier ist dann entscheidend, dass die Fahrer ihren persönlichen Pendelverkehr im Tacho nachtragen. Denn es ist Arbeitszeit. Sonst gibt es über kurz oder lang Ärger mit der zuständigen Behörde.
Die EU-Verordnung 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten hat das seltsam geregelt. Wenn ein Fahrer den Lkw am Firmensitz übernimmt, dann kann er aus der Mongolei kommen, es ist seine Anfahrt zu Arbeitsstätte. Diese muss er nicht nachtragen.
Schwierig wird es im Ausland
Bei Fahrern aus osteuropäischen Ländern ist Vorsicht geboten: Hat eine Firma mehrere Standorte, so gilt die Freiheit der Anreise nur zu dem Standort, dem der Fahrer laut Arbeitsvertrag zugeordnet ist. Das heißt: Arbeitet er für die polnische Niederlassung, wo er meistens weniger Lohn bekommt als in Deutschland, wird aber per Bus zu einem deutschen Standort gebracht, wo er seinen Lkw übernimmt, ist das wieder Arbeitszeit. Die muss er im Tacho nachtragen.