Künftig soll als sogenannte Nebenstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich sein.
Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett gefasst. Zudem soll der Richtervorbehalt eingeschränkt werden. Gegen dies Vorhaben spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus.
Fahrverbote sollen als Nebenstrafe bei allgemeinen Straftaten wie etwa Körperverletzungen oder Diebstahl möglich sein. Das bedeutet, dass ein Fahrverbot zusätzlich zu einer Geldstrafe auferlegt werden kann. Zudem soll nach Angaben des DAV ein Fahrverbot dazu führen könne, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der DAV weist darauf hin, dass jemand, der keine Fahrerlaubnis besitzt, mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könnte. Wer keine besitzt, müsse unter Umständen in Haft.
Berufskraftfahrer wären besonders stark von der Regelung betroffen. Auch Pendler mit schlechter Infrastruktur hätten ein Problem. Zudem kritisiert der DAV, dass wohlhabende Täter bevorzugt würden. Sie könnten auf ein Taxi oder Fahrdienste zurückgreifen.
Zudem fügt der DAV an, dass ein Richtervorbehlat bei der Entnahme von Blutproben grundsätzlich notwenig sei.