Schließen

Blockieren der Rettungsgasse kommt teurer 200 Euro Bußgeld und Fahrverbote

Rettungsgasse, Stau, ADAC, RTW, Sancar, Krankenwagen Foto: ADAC

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Strafen fürs Blockieren der Rettungsgasse drastisch erhöhen. Zudem drohen Fahrverbote.

Wer bisher keine Rettungsgasse gebildet hatte, kam relativ ungeschoren davon. Es drohte lediglich eine Strafe von 20 Euro. Per Ministererlass von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht das bald anders aus. Demnach sind demnächst 200 Euro fällig und es gibt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Die Vorlage muss lediglich noch den Bundesrat passieren. Dies ist voraussichtlich am 22. September 2017 der Fall. Durch das Bundeskabinett muss der Ministererlass hingegen nicht.

Darüber hinaus gibt es dann allerdings noch weitere Tatbestände, mit einem verschärften Strafmaß:

  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung beispielsweise eines Rettungsfahrzeugs: 240 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister plus ein Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung etwa eines Feuerwehrmanns oder Verletzten: 280 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (etwa Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.

Davon unberührt bleiben nach Angaben des Verkehrsministeriums mögliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe beispielsweise für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen (§ 323c StGB). Hiermit soll unter anderem auch das Blockieren einer Notfallgasse im Unglücksfall erfasst sein.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.