Wohnmobile und Caravans sind für viele Nfz-Werkstätten ein zusätzlicher Umsatzbringer. Das ist bei der Prüfung von Flüssiggasanlagen künftig zu beachten.
Nutzfahrzeugwerkstätten können mit dem Service und der Sicherheitsprüfung von Wohnmobilen zusätzlichen Umsatz generieren. Abwegig ist das nicht, basieren die Fahrzeuge zu weiten Teilen auf den Fahrgestellen gängiger Transporter-Fabrikate, wie etwa dem Mercedes-Benz Sprinter, dem VW Crafter oder auch dem Fiat Ducato. Zudem ist die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie stark gestiegen.
Doch bei der Wartung und der Hauptuntersuchung ist nach Angaben des Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) künftig folgendes zu beachten: Für Wohnmobile und Wohnwagen ist eine separate Prüfung verpflichten – und zwar unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
ZKF: Prüfung von Flüssiggasanlagen künftig bald nicht mehr Bestandteil der HU
Nach Angaben des ZKF hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) bekanntgegeben, dass die bereits zu Beginn 2020 ausgesetzte Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G 607) zum 1. April 2022 aus der HU-Richtlinie gestrichen wird. Die Folge: Künftig soll eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen verpflichtend werden, die unabhängig von der HU durchgeführt werden muss. Die soll den Weg frei machen für unabhängige Prüfer und Prüforganisationen, die nicht dem aufwendigen Verfahren eines speziellen Akkreditierungssystem unterliegen. Dies hab für Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen den Vorteil, dass die Serviceleistung günstiger angeboten werden kann.
G 607-Prüfung bleibt vorerst verpflichtend
Eine Neuregelung wird bis Ende 2022 erwartet. Bis dahin empfiehlt der ZKF die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachkundigen durchzuführen zu lassen. „Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit der Passagiere. Die Betreiber des Wohnmobils sind auch weiterhin dafür verantwortlich, für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert auch die Aussetzung einer Prüfpflicht im Rahmen der HU nichts“, kommentiert Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer des ZKF die bevorstehende Neuregelung.
Warum müssen Flüssiggasanlagen geprüft werden?
Eine positive bescheinigte G 607-Prüfung ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung auf vielen Campingplätzen eine Bedingung für die Platznutzung.