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Wettbewerbsbedenken wegen Vormachtstellung Bundeskartellamt prüft Remondis

Entsorger-Lkw von Remondis Foto: FUENF6 GmbH/Joachim Stretz

Das Bundeskartellamt prüft, ob die Vormachtstellung der Rethmann-Gruppe/Remondis Anlass für eine erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen gibt.

Nach eigenen Angaben prüft das Bundeskartellamt, ob die Rethmann-Gruppe verpflichtet werden kann, künftig auch Übernahmen kleiner Unternehmen der Behörde zur Prüfung vorlegen zu müssen. Dies werde im Rahmen einer Sektoruntersuchung erfolgen, die mit Blick auf die Entsorgungswirtschaft und die spezifische Marktposition der Rethmann-Gruppe eingeleitet werde.

Grundsätzlich greife die Fusionskontrolle erst, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen, also eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung gegeben ist. Die neue Vorschrift des § 39a GWB, die mit Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle seit Anfang 2021 gilt, erlaube es dem Bundeskartellamt aber, Unternehmen dazu zu verpflichten, auch Übernahmen von kleineren Unternehmen, also unterhalb der normal geltenden Umsatzschwellen, in bestimmten Wirtschaftszweigen anzumelden.

Fortschreitender Konzentrationsprozess

„In einzelnen Branchen kaufen große Unternehmen in großer Zahl kleine Unternehmen auf, ohne dass das Bundeskartellamt dies prüfen kann. Dies führt zu einem fortschreitenden Konzentrationsprozess, der der Kontrolle des Bundeskartellamtes entzogen ist. Wir fürchten, dass dies bei den zahlreichen Aufkäufen durch Rethmann/Remondis in der Entsorgungsbranche der Fall ist", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Voraussetzung für die Anwendung der neuen Vorschrift sei, dass der Erwerber einen bundesweiten Anteil von mehr als 15 Prozent der Umsätze in den betroffenen Wirtschaftszweigen erreicht, das Zielunternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse von mindestens zwei Millionen Euro und mindestens zwei Drittel der Gesamtumsätze in Deutschland erzielt hat sowie objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch künftige Zusammenschlüsse der wirksame Wettbewerb im Inland erheblich behindert werden könnte.

Eine derartige Verpflichtung, die zunächst für drei Jahre gilt, setzt außerdem voraus, dass das Bundeskartellamt auf einem der betroffenen Wirtschaftszweige zuvor eine aktuelle Sektoruntersuchung durchgeführt hat. Eine solche habe das Bundeskartellamt nun im Bereich Haushaltsabfälle eingeleitet.

Großer Abstand zu den Wettbewerbern

Im Vorfeld der jetzigen Untersuchung gab es bereits eine Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle sowie Ermittlungen aus verschiedenen Zusammenschlussvorhaben der letzten Jahre. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen nach Ansicht des Bundeskartellamts, "dass vor allem bei der Erfassung verschiedener Sorten von Haushaltsabfällen sowie der Aufbereitung von haushaltsnahen Verpackungen aus Glas die Rethmann-Gruppe bundesweit mit weitem Abstand vor ihren jeweiligen Wettbewerbern zu den marktführenden Anbietern gehört".

"Gerade der Entsorgungsbereich ist geprägt von regionalen Märkten, auf denen die Kommunen als Marktgegenseite oft wenig Auswahl haben. Wenn Stück für Stück kleinere Wettbewerber, zumeist sind es mittelständische Unternehmen, kontrollfrei aufgekauft werden, kann das in der Gesamtheit ein strukturelles Wettbewerbsproblem sein. Wenn sich ein Unternehmen eine Vormachtstellung erkaufen kann, wird Marktmacht zementiert. Dem müssen wir mit konsequenter Fusionskontrolle entgegentreten“, sagt Andreas Mundt.

Das Amt werde zunächst die 15 wichtigsten Wettbewerber in den Bereichen Haushaltsmüll, Restmüll, Biomüll und PPK (Papier, Pappe, Karton) befragen und außerdem die Bereiche Verpackung und Glasaufbereitung in den Blick nehmen.

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