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Verlässliche Mautsätze gefordert DSLV und BGL warnen vor Ungleichgewicht

Foto: DKV

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sieht die neue Eurovignetten-Richtlinie als Fortschritt, warnt aber wie der BGL auch zugleich vor möglichen Mehrfachbelastungen für deutsche Transportunternehmen.

Mit Verabschiedung der Eurovignetten-­Richtlinie hat das Europäische Parlament (EP) die endgültigen Voraussetzungen zur Vereinheitlichung der Mauterhebungssystematik in den EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Zumindest theoretisch. Denn die Reform der EU-Wegekostenrichtlinie, die eigentlich für mehr Ökologie sorgen sollte, münde in einem Wirrwarr mit zahlreichen Ausnahmeregelungen, erklären Kritiker. Und die Mauthöhe richtet sich nicht zwingend gleich wie zunächst geplant nach dem CO2-Ausstoß, der Achslast sowie der zurückgelegten Wegstrecke. Zeitbezogene Lkw-Vignetten sind nämlich noch bis 2030 erlaubt, die für Pkw sogar noch für weitere zehn Jahre.

Deutsche Unternehmen mehrfach belastet

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) warnt zudem vor Mehrfachbelastungen durch mehrere CO2-Abgabesysteme – vor allem für deutsche Unternehmen. Mit der Einbeziehung der CO2-Emissionen sowohl in die entfernungsbasierte Lkw-Maut als auch in die externen Kosten folge die Eurovignetten-Richtlinie zwar dem sogenannten Polluter Pays Principle. Stellschrauben hierfür seien die tatsächliche Höhe der zukünftigen Maut und der Zeitraum, in dem zwischen CO2-emissionsfreien, -armen und -intensiven Fahrzeugen differenziert werde. Dadurch könnten Anreize für eine Transformation hin zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen geschaffen werden – sofern hierfür rasch ein marktfähiges Angebot für schwere Nutzfahrzeuge entsteht.

Die vollständige Mautbefreiung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Lkw sei als Anreiz zwar richtig, betont der DSLV, sei aber nur bis 2025 befristet und greife damit zeitlich deutlich zu kurz. Besonders die Fortschritte in der Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologie lassen laut DSLV marktfähige Schwerlast-Lkw in diesem Zeitraum kaum erwarten.

Planungssicherheit für die Transportbranche

Die Logistikbranche brauche bei der Techniktransformation ihrer Lkw-Flotten Planungssicherheit, fordert der Verband. Das aktuelle „LNG-Desaster“ zeige: Viele Speditionen hätten im Vertrauen auf eine umweltpolitische Unterstützung für gasbetriebene Lkw massiv in eine – wie sich jetzt herausstelle – Sackgassentechnologie investiert, die über lange Zeit als CO2-arm deklariert und als solche auch finanziell gefördert wurde. Sollte Deutschland die Eurovignetten-Richtlinie wie geplant zum 1. Januar 2023 umsetzen, würde die verbliebene Frist, in der LNG-Lkw noch von der Maut befreit sind, drastisch verkürzt. „Eine derartige Trial-and-Error-Politik darf sich beim Aufbau neuer Antriebs- und Aufladeinfra­strukturen nicht wiederholen“, heißt es seitens des DSLV.

Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einhalten

„Für den Fall, dass der Straßengüterverkehr Teil des Europäischen Emissionshandelssystems, kurz ETS, wird, hat Brüssel die Vermeidung von Doppelbelastungen für identische CO2-Emissionen durch verschiedene Bepreisungsinstrumente zumindest im Blick“, erklärt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster mit Verweis auf die Richtlinienpräambel. Hieraus müssten dann aber auch die richtigen legislativen Konsequenzen folgen und die CO2-basierten Lkw-Mautsätze proportional wieder gesenkt werden. „Entscheidend wird vor allem sein, wie die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst, zukünftig Doppelbelas­tungen zu verhindern, und zwar ohne dass hieraus ein weiteres Bürokratiemonster für Unternehmen und Behörden aus umständlichen Nachweispflichten und Rückvergütungsansprüchen entsteht“, mahnt Huster.

BGL und Commen Office fordern Teil-Stopp

Das Common Office, das Verkehrsunternehmen aus Frankreich, den nordischen Ländern und Deutschland vertritt und dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) angehört, warnt ebenfalls vor einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO2-Emissionen gleicher Herkunft. Tatsächlich müsse der neue Eurovignetten-Deal in Verbindung mit dem „Fit for 55“-Paket betrachtet werden, das auch die mögliche Integration von CO2 in die Energiebesteuerungsrichtlinie sowie in das ETS vorschlägt.

„Wir fordern einen Stopp aller nationalen Maßnahmen zur Besteuerung von CO2-Emissionen des Straßengüterverkehrs zusätzlich zur Eurovignetten-Richtlinie. Eine mehrfache CO2-Besteuerung des Straßengüterverkehrs ist nicht akzeptabel“, heißt es dazu von­seiten des Common ­Office. Von einer einheitlichen Lösung ist also auch die aktuelle Euro­vignetten-Richtlinie, an der seit 2017 verhandelt wurde, noch weit entfernt.

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