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Urteil zu Wendemanöver Haftung auch ohne Kollision

Digitalisierung Foto: Fotolia/sdecoret

Ein Pkw-Fahrer macht ein scharfes Wendemanöver, der Lkw-Fahrer bremst - wer haftet auch ohne Kollision für entstandenen Schaden? Ein Urteil des OLG Karlrsuhe.

Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hatt in dem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe der Pkw-Fahrer ein grob verkehrswidriges Wendemanövers eingelegt. Ein nachfolgender Lkw-Fahrer musste daraufhin eine Vollbremsung machen, dabei verrutscht seine Ladung und stieß im Laderaum gegen die Stirnwand. Im Laderaum befanden sich schwere Metallteile. Daher wurde die Stirnwand des Laderaums erheblich beschädigt.

Das Landgericht hatte die Klage noch gänzlich abgewiesen, beim Oberlandesgericht bekam der Halter des Lkw aber teilweise Recht.

Die Entscheidung der Richter: Wer auf der Straße ein Wendemanöver durchführt, darf andere nicht gefährden. Muss ein Lkw scharf abbremsen und verrutscht dabei die Ladung, muss der Wendende Schadensersatz zahlen. Wenn die verrutschte Ladung den Laderaum nur deshalb beschädigte, weil sie nicht ausreichend gesichert war konnte, reduziert sich der Schadensersatz auf ein Drittel.

Ursächlich für die scharfe Bremsung sei der Pkw-Fahrer gewesen, der damit einen Verkehrsverstoß begangen habet. Zur Beschädigung der Stirnwand sei es allerdings nur deshalb gekommen, weil die Ladung unzureichend gesichert war. Auch wenn der Absender der transportierten Güter für die Verpackung mit Folien auf Paletten gesorgt hatte, ist für die Ladungssicherung der Lkw-Fahrer verantwortlich. Daher beschränke sich die Haftung des Pkw-Fahrers auf ein Drittel des Schadens.

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