Die "Deutsche Umwelthilfe" hat mit einer Klage gegen Essen und Gelsenkirchen Erfolg: 2019 droht in Essen ein Diesel-Fahrverbot, das auch die vielbefahrene A40 betrifft. Die Härte des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, stößt auf Kritik.
Die "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) ist wieder vor Gericht gezogen: Der Verein hatte laut Medienberichten die Städte Essen und Gelsenkirchen verklagt, weil dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresschnitt) immer wieder überschritten worden seien. An einer Messstation in Essen-Frohnhausen, direkt an der A40 gelegen, seien 2017 im Schnitt 50 Mikrogramm gemessen worden. Und an einer Messstation in Gelsenkirchen ergab sich wohl ein Jahresdurchschnitt von 46 Mikrogramm.
Kommunen wollen in Berufung gehen
Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sein Urteil gesprochen und der klagefreudigen DUH Recht gegeben. Durch die von Richterin Margit Balkenhol angeordnete Fahrverbotszone für Essen, die auch die Autobahn A40 im Stadtgebiet betrifft, drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro IV ab Juli 2019 und bis Euro V ab September 2019. Zunächst werden die betroffenen Kommunen jedoch in Berufung gehen, wahrscheinlich auch das Land NRW, dessen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die Härte des Urteils kritisiert.
VVWL bezeichnet Fahrverbot für Autobahn als unverhältnismäßig
Kritik kommt auch vom Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL). Vorsitzender Horst Kottmeyer betonte in einer Pressemitteilung: "Unsere Transport- und Speditionsunternehmen haben in den letzten Jahren bereits viel in modernere Technik investiert. Die Verkehrs- und Logistikwirtschaft muss sich bei der Investition in neue Fahrzeuge auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen können. Es ist nicht vermittelbar, dass erst wenige Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr der Rechtslage entsprechen bzw. zulässig sein sollen." Zudem sei die erstmalige Verhängung eines Fahrverbots für eine Autobahn unverhältnismäßig. Sollten sich die Fahrverbote auch in den angekündigten Berufungsverfahren bestätigen, spricht sich der VVWL für intelligente Lösungen mit Übergangs- und Anpassungsfristen für den betroffenen allgemeinen Güter- und Wirtschaftsverkehr aus.