"Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, als Beschuldigter Angaben zur Sache zu machen", sagt Matthias Pfitzenmaier vom Haus des Rechts in Heilbronn zum Aussageverweigerungsrecht. "Es gibt auch keine Verpflichtung, an Ermittlungen mitzuwirken, aber Blutentnahme und erkennungsdienstliche Maßnahmen sind zu dulden." Viele Fahrer begehen den Fehler, bei Bußgeldverfahren selbst Einspruch einzulegen. Dabei hat nur ein Anwalt das Recht zur Akteneinsicht.
Anwälte können prüfen
Auch aus anderen Günden macht ein Anwalt im Bußgeld- und Strafverfahren Sinn:
- da sonst Verfahrensfehler nicht erkannt werden können,
- weil der Anwalt prüfen kann, ob die verhängte Sanktion angemessen ist,
- da der Anwalt die Fristen kennt und verpflichtet ist, die Fristen zu wahren
- und der Anwalt prüfen kann, ob der Führerschein in Gefahr ist.