Stefan Brötz, Arbeitgeberverband AVSL, und Reinhard Bohrer, Schunck Group, informieren beim trans aktuell-Symposium zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
Dass auch Themen wie Tarifvertragsrecht sowie Rechts- und Haftungsfragen Besonderheiten aufweisen, wenn die Verlader zur Automobilbranche zu rechnen sind, machten zwei Vorträge am Nachmittag des trans aktuell-Symposiums rund um Automobillogistik deutlich.
Stefan Brötz, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Spedition und Logistik (AVSL) Baden-Württemberg, legte mit seinem Vortrag treffsicher den Finger auf die Wunde, denn bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bei Logistikdienstleistern in der Automotive-Sparte wollen auch die Gewerkschaften mitreden. Und gleich der erste Satz des Experten zeugte von der Brisanz des Themas: „Um es vorwegzunehmen: Eine Einigung gibt es noch nicht.“ Gemeint ist eine Einigung zwischen der Industriegewerkschaft (IG) Metall und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), denn beide möchten zum Zug kommen, wenn es um Mitarbeiter in Logistikunternehmen geht, die unter anderem in Speditionen ausgelagerte Arbeiten übernehmen.
IG Metall oder Verdi
Diese Arbeitnehmer in der Kontraktlogistik sind für beide Gewerkschaften interessant, denn es geht um Mitgliederzahlen und Mitgliedsbeiträge. Für die Logistikunternehmen zeigt sich die Gewerkschaftszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter in barer Münze, es gelten unterschiedliche Tarifverträge. Werden Mitarbeiter nach dem IG-Metall-Tarifvertrag bezahlt, kann der Spediteur neben einem höheren Grundgehalt mit Zuschlägen und Sonderzahlungen von bis zu zehn Prozent des Einkommens on top rechnen – und das bei einer 35-Stunden-Woche. Mittlerweile sind laut Brötz die Gewerkschaften in Verhandlungen, und er rät: „Wenn Sie Besuch von der IG Metall bekommen, melden Sie sich bei uns, wir versuchen, mit der IG Metall zu verhandeln.“
Doch nicht nur tarifvertragliche Fallstricke sind es, die Speditionsunternehmen zu schaffen machen können, sondern auch die Themenbereiche Haftung und Risiko.
Outgesourctes Risiko
„Wir sprechen von einer geänderten Risikolage“, sagte Reinhard Bohrer, Regionalleiter Süd der Münchner Schunck Group. „Es gibt mittlerweile nicht nur das Outsourcing von Arbeit, sondern auch das Outsourcing von Risiko.“ Auch er ging in seinem Vortrag direkt auf Logistikdienstleister ein, die Teil der Supply-Chain sind. Die Frage sei, was passiere, wenn bei der an das Logistikunternehmen übertragenen Arbeit etwas schiefgehe und ein Bandstillstand beim Kunden drohe oder schlimmstenfalls ein Produktrückruf folge. Wer ist verantwortlich? Wer übernimmt die Kosten? Und Bohrer berichtete von einem Fall, bei dem nur die Verwechslung zweier Behälter einen Produktionsstillstand und damit einen Schaden von 30.000 Euro verursacht hatte.
Bei der Bearbeitung eines Gutes beispielsweise greife das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), und so bestehe keine Haftungsbegrenzung. Vertragliche Regelungen in der Kontraktlogistik seien, so die Erfahrung des Versicherungsfachmanns, oft unzureichend ausgestaltet. „Das kann Existenzen gefährden.“ Bohrer empfahl den Symposiumsteilnehmern, Deckungslücken im Versicherungsschutz zu vermeiden und genau zu klären, was der Auftraggeber versichert und was der Dienstleister.