Urteile gegen Lkw-Fahrer machen noch einmal klar: Sie können sich nicht darauf berufen, dass die Radfahrer ihrerseits die beschränkte Sichtmöglichkeit eines Lkw-Fahrers in Betracht ziehen müssen.
Der Rechtsabbiegeunfall geschah im Mai 2020 mitten in Köln. Der Fahrer eines Gliederzugs wollte am belebten Friesenplatz rechts abbiegen. Dabei überrollte er eine 55-jährige Radfahrerin. Am 14. September 2021 musste er sich vor dem Amtsgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wichtigstes Beweismittel war dabei eine der Unfallstelle gegenüberliegende Überwachungskamera. In dem Video sei zu sehen, so der Pressesprecher des Amtsgerichts, "wie zwei Radfahrer rechts an dem Lkw vorbeifahren und sich in dem für sie gekennzeichneten Bereich positionieren, um auf Grün zu warten. Das spätere Opfer kommt als Dritte angeradelt, bleibt hinter den beiden anderen stehen. Als die Ampel umspringt, fahren die ersten beiden Radler vor dem Lkw los, das spätere Opfer jedoch bleibt auf Höhe des Lkw – für den Fahrer durch die A-Säule und den rechten Außenspiegel nahezu völlig verdeckt." Doch nicht nur das. Laut Urteil – sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – hätte der Fahrer die Radfahrerin 17 Sekunden lang sehen müssen, wie sie sich auf dem Radweg dem Lkw näherte und genau im toten Winkel stehen blieb. Eine detaillierte Besprechung findet sich im Blogbeitrag "Sehen und gesehen werden" auf eurotransport.de.
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