Nach einem Abstandsverstoß droht einem Lkw-Fahrer der achte Punkt in Flensburg. Mit sieben Punkten hatte er kürzlich die Stelle gewechselt. Darf der Arbeitgeber diesen Punktestand erfragen?
Der Fahrer, der sich an die Redaktion gewandt hat, möchte anonym bleiben, denn es geht um seine berufliche Existenz. Er wollte wissen, wie er aus der Nummer wieder rauskommt, nachdem ihm ein Bußgeldbescheid über einen Abstandsverstoß zugestellt wurde. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt auf der Autobahn grundsätzlich der Mindestabstand von 50 Metern, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 Stundenkilometer beträgt. Wird dieser Abstand unterschritten, dann gibt es hierfür einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
"Wenn ein Fahrer einen Punktestand von acht Punkten erreicht hat, dann wird ihm von der Führerscheinstelle, die für ihn am Wohnsitz zuständig ist, nach Anhörung die Fahrerlaubnis entzogen", erklärt Harry Binhammer. "Es gibt hierzu keine Härtefallregelungen und keine Ausnahmen." Für die Entziehung kann die Behörde auf den Punktestand zurückgreifen bis zu einer Frist von einem Jahr, nachdem die Punkte getilgt sind – die sogenannte Überliegefrist. Wird die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten entzogen, muss diese neu beantragt werden. "Für die Wiedererteilung ist zwingend das Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung erforderlich. Zudem besteht eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten."
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